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Ergänzungen
zu den
Bestimmungen über den Schulunterricht der Kapitulanten bei den Truppen vom 2. November
1876.
I, 1 dritter Absatz in der Klammer hinter „Feldwebel“ zu setzen: „Wachtmeister eventuell Feuerwerks-
personal u. s. w.“
Außerdem findet bei der Feld-Artillerie für die zur Ergänzung des Feuerwerkspersonals
bestimmten Unteroffiziere 2c. ein besonderer Unterricht statt.
I, 3 zweite Zeile statt „in Regiments= oder in Bataillons-Schulen ertheilt werden“ zu setzen: „in
egiments= oder in Bataillons= bz. Abtheilungs-Schulen ertheilt werden. Für die Lehr-
batterien der Artillerie-Schießschule findet bei letzterer ein besonderer Unterrichtskursus statt.“
Ebendaselbst im Schlußabsatz erste Zeile ist hinter „Kavallerie-Regiments“ zu setzen: „und
einzeln stehende Batterien“.
IV heißt: statt „Schlußbestimmungen“ „Vorschriften für den zur Ergänzung des Feuerwerkspersonals
bei der Feld-Artillerie einzurichtenden Unterricht.“
1.
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Es werden alljährlich von jedem Feld-Artillerie-Regiment fünf, von der Artillerie-Schieß-
chule in Summa ein bis zwei Unteroffiziere oder Unteroffizier-Aspiranten der Feld-Artillerie
kommandirt, welche in einer von dem betreffenden Generalkommando zu befsimmenven Feld-
Artillerie. Garnison des Korpsbereichs gemeinsam unterrichtet werden, die Mannschaften der
Lehrbatterien der Artillerie-Schießschule nehmen an dem Unterricht der Garde-Feld-Artillerie=
Brigade Theil. Wo besondere Verhältnisse es erfordern, bleibt es den Generalkommandos
überlassen, den Unterricht im Regiment anzuordnen.
Der Unterrichtskurfus dauert vom 1. Oktober bis 15. Februar. Die besonderen
Anordnungen für die Leitung dieser Schule und für den Unterricht — nach den IV, 4
gegebenen Bestimmungen — trifft das Generalkommando.
. Die Kommandirung dieser Mannschaften verfügt der Regiments-Kommandeur bz. der
Kommandeur der Artillerie-Schießschule.
Es sind in erster Linie solche Persönlichkeiten auszuwählen, welche sich freiwillig
melden und welche auf Grund ihrer Führung, Leistungen in der Truppe und Vorbildung
(un efähr das Ziel der 1. Stufe der Kapitulanten-Schulen) hoffen lassen, für die Feuer-
werker-Laufbahn geeignet zu werden.
Von den zum Schulbesuch kommandirten Unteroffizieren 2c. bringt der Regiments-Rommandeur
auf Grund ihrer Leistungen während des Unterrichts und einer im Februar abzuhaltenden
Schlußprüfung möglichst 2 bis 3 zu dem Kommando zur Oberfeuerwerkerschule in Vorschlag,
desgleichen der Komn andeur der Artillerie-Schießschule 1.
.Der Unterricht, welcher durch häusliche Arbeiten zu fördern ist, umfaßt 28 Unterrichts-
r
stunden in der Woche und zwa
a) Artillerie .............. . 7 Stunden
b) Praktisches Rechnen und Mathemattkkk 8 -
c) Schreiben, deutsche Sprache und Aufsatzßz.. .46 -
d) Dienstkenntie 29 -
.o) Zeichnen.. 5 -
28 Stunden,
außerdem einige Stunden Uebungen am unbespannten Geschütz und im Turnen.
In den einzelnen Fächern hat sich der Unterricht in folgenden Grenzen zu halten: