Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Dreiundzwanzigster Jahrgang (23)

Kriegsministerium. 
Allgemeines Kriegs-Departement. Berlin den 30. August 1889. 
Nr. 241. 
Bleipreis. 
Der von der Geschützgießerei zu Spandau bz. der Geschoßfabrik zu Siegburg zu zahlende Preis für das 
Dese im Oktober d. I. von den Truppentheilen eingehende alte Blei wird auf 20 Mark für 100 kg fest- 
gesetzt. 
J. V. 
No. 350/8. 89. A. 4. Ulffers. 
Tekturen gelangen zur Versendung: 
Nr. 73 bis 75 zum Entwurf eines Reglements zur Bedienung, Behandlung und Handhabung der 3,7 cm 
Revolverkanone der Landartillerie, 
Nr. 14 und 15 zum Entwurf einer Vorschrift für das Anschießen der Geschützrohre und Laffeten, 
Nr. 2 bis 9 zur Vorschrift über Einrichtung und Ausstattung der Militär-Pferdeställe, bedeckten Reitbahnen 
und Beschlagschmieden.
	        
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