Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Dreiundzwanzigster Jahrgang (23)

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Nr. 243. 
Helmadler der Garde-Grenadier- beziehungsweise Garde-Grenadier-Landwehr--R 
Ich bestimme hierdurch: 
1. Offiziere und Mannschaften der Garde-Grenadier-Regimenter tragen fortan den Adler mit 
Gardestern nach der bei den Garde-Infanterie-Regimentern giltigen Probe. Die hiernach 
erforderlichen Beschaffungen haben nach Maßgabe verfügbarer Mittel stattzufinden. 
Die Garde-Grenadier-Landwehr-Regimenter tragen auf ihrem bisherigen Helmadler den für die 
Garde-Landwehr-Regimenter vorgeschriebenen Stern mit Landwehrkreuz. 
Das Kriegsministerium hat hiernach das Weitere zu veranlassen. 
Cüstrin den 28. August 1889. „ 
Wilhelm. 
v. Verdy. 
An das Kriegsministerium. 
Kriegsministerium. Berlin den 14. September 1889. 
Vorstehende Allerhöchste Rabinets-Ordre wird hierdurch mit dem Bemerken zur Kenntniß der 
Armee Eracht, daß die Ueberweisung von Proben der Adler für die betreffenden Truppentheile durch das 
Militär-Oekonomie-Departement erfolgen wird. 
No. 142/9. 89. B. 3. v. Verdy. 
r. 244. 
Künftige Benennung des 1. Hannoverschen Ulanen-Regiments Nr. 13. 
Ich erkläre Mich hierdurch, in ehrender Anerkennung der von dem 1. Hannoverschen Ulanen-Regiment Nr. 13 
im letzten Feldzuge bewiesenen glänzenden Tapferkeit, zum Chef dieses Regiments und bestimme, daß das 
Regiment fortan den Namen „Königs-Ulanen-Regiment (1. Hannoversches) Nr. 13" zu führen hat, die 
Offtlere und Mamschaften desselben auch Meinen Namenszug in den Feldern der Epauletten beziehungsweise 
Schulterstücke zu tragen haben. Das Regiment habe Ich von Vorstehendem direkt benachrichtigt. Die 
betreffende Bekanntmachung an die Armee hat das Kriegsministerium zu veranlassen. Dasselbe hat Mir auch 
eine Probe des Namenszuges zur Genehmigung vorzulegen. 
Hannover den 13. September 1889. 
Wilhelm. 
  
An das Kriegsministerium. 
Kriegsministerium. Berlin den 22. September 1889. 
Vorstehende Allerhoͤchste Kabinete-Ordre wird hiermit zur Kenntniß der Armee gebracht. 
No. 51679. 39. A. 1. v. Verdy. 
Nr. 245. 
Künftige Beuennung des Hannoverschen Füsilier-Regiments Nr. 73. 
Ich bestimme, daß das Hannoversche Füsilier-Regiment Nr. 73 künftig die Benennung „Füsilier-Regiment 
zeneral-Feldmarschall Prinz Albrecht von Preußen (Hannoversches) Nr. 73“ führen soll und beauftrage Sie, 
diese Meine Bestimmung der Armee bekannt zu machen. 
Hannover den 13. September 1889. 
Wilhelm. 
An den Kriegsminister. 
Kriegsm inisterium. Berlin den 22. September 1889. 
Vorstehende Allerhöchste Kabinets-rdre wird hierdurch zur Kenntniß der Armee gebracht. 
No. 583/9. h 1. boͤchst v. *ri 5“. oebrech
	        
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