Armee-Verordnungs-Blatt.
Herausgegeben vom Kriegsministerium.
23. Jahrgang. gerlin den 11. Dezember 1869. Nr. 28.
Gedruckt und in Vertrieb bei E. S. Mittler & Sohn, Königliche Hofbuchhandlung, Kochstraße 68.
Der vierteljährliche Pränumerationspreis dieses Blattes beträgt 1.¾#50 A. Abonnirt kann werden: außerhalb bei den
ostanstalten und bei den Buchhandlungen, in Berlin bei der Expedition, Kochstraße 68.
Bei Lepzterer erfolgt auch der Verkauf einzelner Nummern dieses Blattes; der Preis derselben richtet sich nach der Anzahl
der Druckbogen; jeder Druckbogen von 8 Seiten wird babei mit 20 A berechnet, falls nicht für einzelne Nummern noch
besonders eine Preisermäßigung festgesetzt ist. — Die Expedition liefert auch nur auf einer Seite bedruckte, zum
Einkleben in die Akten geeignete Exemplare. Dieselben sind zum vierteljährlichen Pränumerationspreise von 1.4. 90 A
durch die Post oder in direkter Zusendung von der Expedition zu beziehen.
Nr. 276.
Urlaubsbefugniß in höherer Instanz gegenüber der Leibgendarmerie und Schloßgarde-Kompagnie.
Auf den Mir gehaltenen Vortrag bestimme Ich in Abänderung des 8. 10, s der Bestimmungen, betreffend die
Jefugnisse zur Beuͤrlaubung von Offizieren, Militärärzten und Mannschaften vom 23. Oktober 1879, daß der
Kommandant Meines Hauptquartiers gegenüber der Leibgendarmerie und der Schloßgarde-Kompagnie die
Urlaubsbefugniß wie ein kommandirender General auszuüben hat. Das Kriegsministerium hat hiernach das
Weitere zu veranlassen.
Neues Palais den 21. November 1889.
2
Wilhelm.
v. Verdy.
An das Kriegsministerium.
Kriegsministerium. Berlin den 28. November 1889.
Vorstehende Allerhöchste Kabinete-Ordre wird hierdurch zur Kenntniß der Armee gebracht.
No. 533/11. 89. A. 1. v. Verdy.
Kriegsministerium. Berlin den 30. November 1889.
Nr. 277.
Personal= und Qualifikations-Berichte über Offiziere z. D. in Bureaustellungen der Militär-Verwaltung 2c.
ach Entscheidung Seiner WMajestät des Raisere und Rönige sind auch über diejenigen Offiziere zur
Disposition, welche sich in Bureaustellungen der Militär-Verwaltung befinden, Personal= und Qualiffkations-
Berichte vorzulegen.
Ebenso sind über die Bezirks-Offiziere Personal= und Qualifikations-Berichte einzureichen.
No. 001/11. 80. A. 1. v. Verdy.