Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Dreiundzwanzigster Jahrgang (23)

Armee-Verordnungs-Blatt. 
Herausgegeben vom Kriegsministerium. 
23. Jahrgang. gerlin den 11. Dezember 1869. Nr. 28. 
Gedruckt und in Vertrieb bei E. S. Mittler & Sohn, Königliche Hofbuchhandlung, Kochstraße 68. 
Der vierteljährliche Pränumerationspreis dieses Blattes beträgt 1.¾#50 A. Abonnirt kann werden: außerhalb bei den 
ostanstalten und bei den Buchhandlungen, in Berlin bei der Expedition, Kochstraße 68. 
Bei Lepzterer erfolgt auch der Verkauf einzelner Nummern dieses Blattes; der Preis derselben richtet sich nach der Anzahl 
der Druckbogen; jeder Druckbogen von 8 Seiten wird babei mit 20 A berechnet, falls nicht für einzelne Nummern noch 
besonders eine Preisermäßigung festgesetzt ist. — Die Expedition liefert auch nur auf einer Seite bedruckte, zum 
Einkleben in die Akten geeignete Exemplare. Dieselben sind zum vierteljährlichen Pränumerationspreise von 1.4. 90 A 
durch die Post oder in direkter Zusendung von der Expedition zu beziehen. 
  
  
  
Nr. 276. 
Urlaubsbefugniß in höherer Instanz gegenüber der Leibgendarmerie und Schloßgarde-Kompagnie. 
Auf den Mir gehaltenen Vortrag bestimme Ich in Abänderung des 8. 10, s der Bestimmungen, betreffend die 
Jefugnisse zur Beuͤrlaubung von Offizieren, Militärärzten und Mannschaften vom 23. Oktober 1879, daß der 
Kommandant Meines Hauptquartiers gegenüber der Leibgendarmerie und der Schloßgarde-Kompagnie die 
Urlaubsbefugniß wie ein kommandirender General auszuüben hat. Das Kriegsministerium hat hiernach das 
Weitere zu veranlassen. 
Neues Palais den 21. November 1889. 
2 
  
Wilhelm. 
v. Verdy. 
An das Kriegsministerium. 
Kriegsministerium. Berlin den 28. November 1889. 
Vorstehende Allerhöchste Kabinete-Ordre wird hierdurch zur Kenntniß der Armee gebracht. 
No. 533/11. 89. A. 1. v. Verdy. 
Kriegsministerium. Berlin den 30. November 1889. 
Nr. 277. 
Personal= und Qualifikations-Berichte über Offiziere z. D. in Bureaustellungen der Militär-Verwaltung 2c. 
ach Entscheidung Seiner WMajestät des Raisere und Rönige sind auch über diejenigen Offiziere zur 
Disposition, welche sich in Bureaustellungen der Militär-Verwaltung befinden, Personal= und Qualiffkations- 
Berichte vorzulegen. 
Ebenso sind über die Bezirks-Offiziere Personal= und Qualifikations-Berichte einzureichen. 
No. 001/11. 80. A. 1. v. Verdy.
	        
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