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Gleichzeitig mit den in der Anlage 1, Spalte 10,
neten Mannschaften ist von denjenigen Kavallerie-Regim
welchen die Mobilmachung von Fuhrpark-Kolonnen obl
ein geeigneter, nicht zu junger aktiver Unteroffizier, welo
Wachtmeister für diese Fuhrpark-Kolonnen bestimmt ist,
Train-Bataillonen zur Erlernung des Traindienstes zu g
Ebenso können Unteroffiziere der Reserve der Kavallerie,
als Sergeanten für die Train-Kolonnen der Teleg
Abtheilungen Verwendung finden sollen, zu gleichem Z
den Train-Bataillonen eingezogen werden.
28. Außer den in Anlage 1 aufgeführten lebunge
sind zu Uebungen heranzuziehen:
a)
b)
q
d)
e)
h
Die Volksschullehrer der Reserve gemäß H. O.
und Verfügungen des Kriegsministeriums vom
und 29. S8. 93 (Nr. 439/6 bz. 1173/8. 93 A.
die ehemaligen Einjährig-Freiwilligen aller :
welche nicht Offizier-Aspiranten sind, gemäß
8 40, 5 7)
die Offizier Aspiranten rc. aller Waffengattungen
§ 46 — l. auch H. O. 8§ 40, u), sofern oi
lediglich zu den durch Anlage 1 festgesetzten 9
und Landwehr-Uebungen einberufen werden,“?)
Bäcker und Schlächter der Reserve gemäß Zif
Unteroffiziere der Reserve der Kavallerie behuf
bildung für Sergeantenstellen bei den Train-K
der Telegraphen= Abtheilungen (s. Ziffer 27,
Absatz),
die in die Garnisonlazarethe einzuberufenden La
gehülfen und Unterlazarethgehülfen sowie K
wärter (s. Ziffer 30),
*) Auf besonderen Antrag dürfen die Generalkomman
obersten Waffenbehörden die Ableistung der beiden gesetzlichen U
im unmittelbaren Anschluß genehmigen.
*#) Die einmal verfügte Uebung B bleibt auch beim Verz
einen anderen Korpsbezirk bestehen (§ 46, 4, dritter Absatz H. O