Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Dreiundzwanzigster Jahrgang (23)

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Kriegsministerium. 
Allgemeines Kriegs-Departement. Berlin den 4. Dezember 1889. 
Nr. 288. 
Ansgabe neuer Ausrüstungs-Nachweisungen. 
Die neu aufgestellten Ausrüstungs-Nachweisungen für 
den Stab eines Pionier-Bataillons, 
eine Pionier-Kompagnie, 
einen Divisions= oder Reserve-Divisions-Brückentrain und 
einen Korps-Brückentrain 
werden den Kommanvobehörden in der erforderlichen Anzahl von Abdrücken nebst Vertheilungsplan unter 
Umschlag Auzehen. « 
iebisherigenAustüftuns-NachwetfungenfüretnePionIer-KompagnieunbflikdieBtückenttains 
eines Armeekorps treten außer Kaz. 
No. 233/11. 89. A. ö. v. Falckenstein. 
Kriegsministerium. — 
Departement für das Invalidenwesen. Berlin den 6. Dezember 1889. 
Nr. 289. · 
Strafvollstreckung. 
Vom 1. Januar 1890 ab wird die Gefängnißstrafe, wenn deren Vollstreckung im Falle des §. 5 der Militär- 
Strafvollstreckungs-Vorschrift auf Königlich Sächsische bürgerliche Behörden übergeht, ohne Unterschied der 
Dauer in der Strafanstalt zu Zwickau vollzogen. 
Ziffer 17 der Anlage 2 der Militär-Strafvollstreckungs-Vorschrift ist hiernach zu berichtigen. 
  
No. 36/12. 89. C. 3. v. Spitz. 
Kriegsministerium. 
Militär-Oekonomie-Departement. Berlin den 9. Dezember 1889. 
Nr. 290. 
Vereinfachung der Rechnungslegung für Serviszahlungen. 
2% der Besoldungsvorschrift für das Preußische Heer im Frieden vom 7. März 1889 werden, entsprechend 
der Aufstellung des Verpflegungs-Napports, die Ausgaben für den Regimentsstab und das betreffende 
Bataillon 2c. in den Verpflegungs-Liquidationen ungetrennt nachgewiesen. 
Dasselbe Verfahren hat fortan auch auf die Liquidirung des Servises Anwendung zu sinden. 
No. 579/11. 39. B. 1. Stockmarr. 
  
Tekturen gelangen zur Versendung: 
Nr. 105 bis 111 zur Anleitung für die Bedienung der Festungs= und Belagerungsgeschütze, 
Nr. 23 und 24 zur Vorschrift für die Verwaltung des Uebungsgeräths der Fuß-Arkillerie, 
Nr. 1 bis 7 zur Ausrüstungs-Nachweisung für Eisenbahn-Formationen, 
Nr. 22 bis 62 zur Bekleidungsordnung. 
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