Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Dreiundzwanzigster Jahrgang (23)

Armee-Verordnungs-Blatt. 
Herausgegeben vom Kriegsministerium. 
23. Jahrgang. Berlin den 31. Januar 1889. Nr. 3. 
Gedruckt und in Vertrieb bei E. S. Mittler & Sohn, Königliche Hofbuchhandlung, Kochstraße 68. 
Der vierteljährliche Pränumerationspreis dieses Blattes beträgt 1.4 50 A., Abonnirt kann werden: außerhalb bei den 
ostanstalten und bei den Buchhandlungen, in Berlin bei der Expedition, Kochstraße 68. 
Bei Letzterer erfolgt auch der Verkauf einzelner Nummern dieses Blattes; der Preis derselben richtet sich nach der Anzahl 
der Druckbogen; jeder Druckbogen von 8 Seiten wird dabei mit 20 A berechnet, falls nicht für einzelne Nummern noch 
besonders eine Preisermäßigung festgesetzt ist. — Die Expedition liefert auch nur auf einer Seite bedruckte, zum 
Einkleben in die Akten geeignete Exemplare. Dieselben sind zum vierteljährlichen Pränumerationspreise von 1.4. 90 4 
durch die Post oder in direkter Zusendung von der Expedition zu beziehen. 
Nr. 13. 
Anlegung von Trauer für den Erzherzog und Kronprinzen Rudolf von Oesterreich Kaiserlich 
Königliche Hoheit. 
Um das Andenken des zu Meinem tiefen Schmerze heute so plötzlich und unerwartet aus dem 
Leben geschiedenen Erzherzogs und Kronprinzen Rudolf von Oesterreich Kaiserlich Königliche Hoheit, 
Meines innig geliebten Freundes, zu ehren, bestimme Ich, daß die Offiziere des Kaiser Franz 
Garde-Grenadier-Regiments Nr. 2 und des 2. Brandenburgischen Ulanen-Regiments Nr. 11 
acht Tage Trauer, durch Tragen des Flors am linken Unterarm, anlegen sollen. Ich habe an 
die Generalkommandos des Gardekorps und des III. Armeekorps dementsprechend verfügt und 
beauftrage Sie, diese Ordre der Armee bekannt zu machen. 
Berlin den 30. Januar 1889. 
Wilhelm. 
An den Kriegsminister. 
Kriegsministerium. Berlin den 31. Januar 1889. 
Vorstehende Allerhöchste Ordre wird hierdurch zur Kenntniß der Armee gebracht. 
Bronsart v. Schellendorff. 
No. 620/1. 89. K. M. 
 
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.