Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Dreiundzwanzigster Jahrgang (23)

Auf den Mir gehaltenen Vortrag bestimme Ich hinsichtlich der 
Uebungen des Beurlaubtenstandes im Etatsjahre 1889/90: 
1. Es werden zu diesen Uebungen einberufen: 
A. Ans der Reserve nnd Landwehr: 
a) bei der Feld-Artillerirr 7 500 Manm 
b) dder Fuß-Artillerie 3 800 
c) . den Pionieren 2300 
d) - dem Eisenbahn-Regiment. 400 —- 
e) der Luftschiffer-Abtheilung. 30 
1) -dem Trauu 5374 
Bei der Infanterie und den Jägern finden auer der Ein- 
ziehung von Ergänzungsmannschaften zu den Kaisermanövern 
(F. O. 11. 6.) nur die durch die Heerordmug (5 40,8, 4 5 un u) 
unmittelbar festgesetzten Uebungen statt. 
Bei der Kavallerie derjenigen Armeekorps, welche kein 
Kaisermanöver haben, können, nach dem Ermessen der General- 
kommandos, für die Dauer der Herbstübungen Reservisten — 
bis zu 4 Mann für die Eskadron — behufs möglichster Er- 
höhung der Ausrückestärke eingezogen werden. 
Außerdem können, nach der Bestimmung der General- 
kommandos, bei den berittenen Wassen in denjenigen Fällen, in 
welchen es für den Rückmarsch der Trpen aus dem Manöver 
in ihre Standorte erforderlich erscheint, die zur Entlassung 
tommenden Mannschaften im unmittelbaren Anschluß an ihre 
aktive Dienstzeit zur Ableistung einer Uebung — für die Dauer 
des Rückmarsches und der zur Vorbereitung der Entlassung 
ersorderlichen Zeit und unter Anrechnung auf die Zahl der 
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