Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Dreiundzwanzigster Jahrgang (23)

Für die Ausbildung der Ersatz-Reservisten sind die bei- 
liegenden Bestimmungen maßgebend. 
4. Die Uebungen finden in der Zeit vom Frühjahr is8- 
zur Einstellung der Rekruten, die der Schifffahrt treibenden 
Mannschaften im Winterhalbjahr 1889/90 statt. 
Die Interessen der am meisten betheiligten bürgerlichen 
Berufskreise sind bei der Wahl des Zeitpunktes möglichst zu 
berücksichtigen. 
5. In Betreff der Uebungs-Formationen und Uebungsorte 
enthält die Anlage die erforderlichen Festsetzungen. 
6. Befinden sich mehr als eine Ersatz- Fnesernr-Konpamie Bat , 
desselben Infanteric-Regiments, mehrere Ersatz-Reserve-Kom- 
pagnien der Fuß-Artillerie oder mehrere, nicht zu Bataillonen 
vereinigte Landwehr-Uebungs pagnien einer Waffe in dem- 
selben Standort, so sind se. der Aufsicht eines Stabsoffiziers 
beziehungsweise (bei der Infanterie) des ältesten Hauptmanns 
zu unterstellen, welchem in diesem Falle die Disziplinarstraf- 
gewalt eines Bataillonskommandeurs beziehungsweise detachirten 
Bataillonskommandeurs beigelegt wird. 
7. Ueber die weitere Vertheilung der Uebungsmannschaften, 
über die Uebung besonderer Klassen von Uebungspflichtigen, 
(auch bei der Infanterie und den Jägern), über Abweichungen 
in Betreff der Dauer der Uebungen innerhalb der gesetzlichen 
Bestimmungen sowie über alle sonstigen Einzelnheiten der Uebungen 
trifft das Kriegsministerium Bestimmung. 
  
Berlin den 7. Februar 1889. 
Wilhelm. 
Bronsart v. Schellendorff. 
An 
das Kriegsministerium.
	        
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