Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Vierundzwanzigster Jahrgang (24)

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d) zur Lehrschmiede Goltesaue 
die Mannschaften des XIII. (Königlich Württembergischen) XIV., XV., XVI. Armeekorps. 
Die zur Zeit kommandirten Mannschaften vollenden den Kursus bei den Lehrschmieden, zu denen sie 
kommandirt sind. 
No. 268/2. 90. A. 3. v. Falckenstein. 
Kriegsministerium. Berlin den 21. Februar 1890. 
Nr. 52. 
Aenderung der Vorschrift über das Geschäftversahren bei den technischen Revisionen im Bereiche der 
Artilleriedepots. 
Die genannte Vorschrift ist wie folgt zu ändern: 
Seite 10 in der Tektur 3 
unter d. vor „Minden“ einzuschalten: 
Allenslein, 
unter c. zu streichen „Cosel,“. 
Einc Ausgabe von Tekturen findet nicht statt. 
Im Auftrage. 
o. 001/1. 90. D. 2. Sallbach. 
Kriegsministerium. . 
Provisorisches Waffen-Departement. Berlin den 13. Februar 1890. 
Nr. 53. 
Aenderung des Preistarifs über Fabrikate der Artillerie-Werkstätten. 
Lfbe. Nr. 381 erhält, statt der bisherigen, folgende Fassung: 
„ Verlzenglasten für den Sdhneider seh fü den Schuster, F. A. C/73 bz. /87 = 8,10 M. 
VIII. 73. Blatt 14 bz. T. Al. Il Blatt 2“. 
I. V. 
No. 196/1. 90. D. 3. Gerhards. 
Kriegsministerium. 
Militär-Oekonomie-Departement. Berlin den 18. Februar 1890. 
Nr. 54. 
Käufliche Ueberlassung von Karten des Kaiser-Mandvers für 1889. 
Von den Karten des Kaiser-Manövers für 1889 kann noch eine Anzahl von Exemplaren abgegeben werden. 
Die Landes-Aufnahme würde dieselben zu folgenden Preisen käuflich überlassen: 
1. Karte für das 66 Vl. und X. Armeekorps für 100 Siich 2 Al, 
3. - X. 
4. die kombinirt gewesene Kavallerie- Division 20 = 
Etwaige Bestellungen sind an die Landes-Aufnahme zu richten. 
FTo. 219,1. 90. B. 1. Stockmarr.
	        
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