Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Vierundzwanzigster Jahrgang (24)

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Stabstrompeter, Sergeanten und Oberlazarethgehilfen wird 
eine Bestallung ausgefertigt. Dieselbe unterschreibt 
bei Beförderungen, welche von Seiner Majestät dem Kaiser 
und Könige verfügt sind: derjenige Vorgesetzte, an welchen 
die Entscheidung auf die betreffende Gesuchsliste unmittelbar 
gelangt, 
im Uebrigen: derjenige Vorgesetzte, welcher die Beförderung 
ausgesprochen hat. 
Berlin, den 20. Februar 1890. 
Kriegsministerium. 
v. Verdy. 
Gedrucht in der Königlichen Hofbuchdruckerei von E. S. Mittler & Sohn, 
Verlin 8W., Kochstraße 68—70.
	        
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