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an ihre aktive Dienstzeit zur Ableistung einer Uebung — für
die Dauer des Rückmarsches und der zur Vorbereitung der
Entlassung erforderlichen Zeit und unter Anrechnung auf die
Zahl der gesetzlich zulässigen Uebungen — herangezogen werden.
Den in Betracht kommenden Mannschaften ist — im Interesse
der Regelung ihrer bürgerlichen Verhältnisse — von der
Heranziehung zu derartigen Uebungen möglichst frühzeitig
Kenntniß zu geben.
B. Aus der Ersatz-Reserve:
a) Zu einer ersten (10-wöchigen) Uebung:
1. bei der Infanterie 9 610 Mann
2. = den Jägern 29. 300
3. der Fuß-Artillerie 1 150
4. = den Pionieren 63002
5. dem Trauu 810 „
zusammen 12 500 Mann.
b) Zu einer zweiten (6-wöchigen) Uebung:
1. bei der Infanterte 8 730 Mann
2. . den Jägern 20. 270
3.. . der Fuß-Artillerie 950
4. den Pionieren 550
zusammen 10 500 Mann.
J) Zu einer dritten (4-wöchigen) Uebung:
1. bei der Infanterie 8060 Mann
2. den Jägern 246. 240
3.. . der Fuß-Artillerie 800
4. den Pionieren 400
zusammen 9 500 Mann.
2. Die Dauer der Uebungen der vorstehend unter A,
b bis c aus der Reserve und Landwehr einzuziehenden Mann-
schaften beträgt 12 Tage, bei der Kavallerie (A, a) 28 Tage,
bei der Luftschiffer-Abtheilung (A,l), zu welcher nur Mann-
schaften der Reserve einzuziehen sind, 21 Tage; für den Train
(Ag) ist sie seitens des. Kriegsministeriums festzusetzen.
2.