Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Vierundzwanzigster Jahrgang (24)

  
  
  
Hauptübung. Ohne Bedingungen, je 5 Schuß- 
—Nr.Meter.] Anschlag. Scheibe. Genügende Leistungen. Vemerkungen. 
35 liegend Sektions- ffer 
zoo aufgelegt scheibe 3 Tresfer, 
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» 4 Numpf- im abgeielen end 
14150 liegend scheiben mit In 2 Figquren je 1 Tresfer. sadi krenn o 
freihändig 40em Abstands vn 2 Fig lIe 1 Treffer. nte, vom c 
nebeneinander in . 
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Gefechtsmäßiges Schießen. Einzelschießen: 5 Patronen; Gruppen- 
schießen und, wenn irgend angängig, auch in größeren 
Abtheilungen: Rest der Patronen. 
4. Für die Schießübungen der Ersatz-Reservisten der In- 
fanterie, soweit sie mit dem Gewehr 88 ausgebildet werden, 
sind folgende Festsetzungen maßgebend: 
a) Im Allgemeinen. 
der Bedingungen, wo solche gestellt sind, gelten die 
Bestimmungen der Nr. 103, in Bezug auf den An- 
zug die Nr. 91 und 143 der Schießvorschrift für die 
Infanterie 1889. 
Für die vorbereitenden Uebungen zum gefechts- 
mäßigen Schießen, welche bereits während der ersten 
Einziehung vorzunehmen sind, sowie für das gefechts- 
mäßige Schießen mit scharfen Patronen bei späteren 
Einziehungen gelten die im VII. Abschnitt der ge- 
dachten Schießvorschrift gegebenen Grundsätze. 
b) Im Besonderen. 
In Bezug auf das Erfüllen
	        
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