Kriegsministerium.
Provisorisches Waffen-Departement. # Berlin den 8. März 1890.
Nr. 74.
Vorschrift für das Auschießen der Geschützrohre und Laffeten.
Die im Jahre 1885 als Entwurf ausgegebene „Vorschrift für das Anschießen der Geschützrohre und Laffeten“
wird hiermit endgültig eingeführt.
Die Bezeichnung „Entwurf“ auf den Titelblättern ist zu streichen.
No. 2/1. 90. D. 2. Sallbach.
Kriegsministerium.
Provisorisches Waffen-Departement. Berlin den 15. März 1890.
Nr. 75.
Allgemeine Bemerkungen des Iuspizienten der Waffen bei den Truppen.
Waffen-Inspizirungen 1889.
Die bezeichneten Bemerkungen werden den Kommandobehörden 2c. in der nach dem letzten bezüglichen Ver-
theilungsplan erforderlichen Anzahl von Exemplaren zugesandt werden.
No. 156/2. 90. D. 1. Sallbach.
Kriegsministerium.
Allgemeines Kriegs-Departement. Berlin den 17. März 1890.
Nr. 76.
Auflösung der Fortifikation zu Sonderburg.
Die Königliche Fortisikation zu Sonderburg wird mit dem 1. April d. J. aufgelöst.
No. 75 3. 90. A. 1. v. Falckenstein.
Tekturen gelangen zur Versendung:
Nr. 8 bis 27 zur Heerordnung,
Nr. 1 bis 7 zur MilitärEifenbahn-Ordnung. I. Theil. Kriegs-Transport-Ordnung,
Nr. 1 bis 5 zur Militär-Eisenbahn-Ordnung. III. Theil. Friedens-Transport-Ordnun
- . . . g-
.24 bis 37 zu den Bestimmungen über Organisation und Dienstbetrieb der Kriegsschulen (Kriegsschul-
Instruktion),
4 und 75 zur Ausrüstungs-Nachweisung für eine Infanterie-Munitions-Kolonne C/59/69,
Nr. 6 bis 24 zur Uebungs-Munitions-Vorschrift. 1888 "
Nr. 28 bis 53 zu den Gebührniß-Nachweisungen (Beiheft zur Kriegs-Besoldungsvorschrift).