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§. 32 Nr. 21.
Militärpflichtige, welche in der Vorbereitung zu einem bestimmten Lebensberufe oder in der Erlernung
einer Kunst oder eines Gewerbes begriffen sind und durch eine Unterbrechung bedeutenden Nachtheil erleiden
würden; Militärpflichtige römisch-katholischer Konfession, welche sich dem Studium der Theologie widmen, sind
zurückzustellen.
§. 40 Nr. Za.
Taugliche Militärpflichtige römisch-katholischer Konfession, welche die Subdialonatsweihe empfangen
haben (§. 29,1b), sind der Ersatzreserve zu überweisen. Im Uebrigen siehe §. 117,.
G. v. 8. 2. 90.
§. 64 Nr. 5u.
Anträge auf Zurückstellung von der Aushebung wegen bürgerlicher Verhältnisse (Ss. 32 und 33)
mit Ausnahme der Anträge auf Zurückstellung Militärpflichtiger römisch-katholischer Konfession, welche sich
dem Studium der Theologle widmen. Ueber Anträge der letzteren Art entscheiden die ständigen Mitglieder
der Ersatzkommission (S. 29,/ b).
§S. 117 Nr. 4.
Der Ersatzreserve überwiesene Personen, welche auf Grund der Ordination dem geistlichen Stande
angehören, sollen zu Uebungen nicht herangezogen werden; auch bleiben Ersatzreservisten, welche die Subdiakonats-
weihe epfangen haben, von Uebungen je.
v. 1. 2. 88. Art. II §. 13. G. v. S. 2. 90.
Anlage 1 zur Wehrordnung.
Landwehr-Lezirksciutheilung
für
das Deutsche Neich.
Infanterie- Verwaltungs- Bundesstgat
Armeekorps. . .., (im Königreich Preußen
rmeekorp Brigade. Landwehrbezirke. (b. ehelstue ) auch Provinz be.
ezirke. Regierungsbezirk).
II. Königlich, 5. Königlich Bayreuth. Bezirksamt Teuschni önigreich V
bayerisches. bayerische) reuth - Bruschnte- Königreich Bayern.
- Etanssteinach.
- Kulm ac
- Bayreuth. N.-B. Oberfranken.
- Pegnit.
Magistrat Ku mbach-
- Bayreuth.
Bekanntmachung.
Auf Grund des Allerhöchsten Erlasses vom 14. März d. J., betreff ä
ä . — .·«--fressendAbandcrunaenundm-
gänzungen der Deutschen Wehrordnung, d arzd, betr »sp-»
ordnungzurösscntlichen Kenntäiß gebää wer en die nachstehenden Berichtigungen des Textes der Wehr-