I.
An die Stelle der „Admiralität“ tritt
in den §§. 2,2; 52,6; 53, 3 und s; 74,2; 76, 10; 97, o; 103, 1
das „Relchs- Marine- Amt
in den 88. 75,6; 97,7; 104
das „Oberkommando der Marine“.
II.
An die Stelle des „Ohefs der W#miralität tritt
in den §§. 82, 2; # und 4; 93, s und ?
· der „kommandirende Amiral,“
in §. 83, 7
das „Reichs-Marine-Amt“.
III.
An die Stelle des „Generalkommando der Marine“ tritt
in §. 99,3
das „Reichs-Marine-Amt“.
IV.
In §. 2 ist
unter . 5 #emn Schluß hinzuzufügen:
s der Marineordnung“.
unter Ka 5 ½% vorletzter Absatz einzuschalten:
„Die Mitwirkung des Oberkommandos der Marine hinsichtlich der Essatzangelegenheiten
der Marine in der dritten Instanz ergiebt sich aus dem Inhalt dieser Verordnung bz. aus
der Marineordnung“.
V.
In der Anlage 4 Nr. 6 ist, hinter „Werftdivision“ einzuschalten
„bz. Torpedo-Abtheilung“
In dem zugehörigen Muster a ist auf der ersten Seite
unter
ien Werftdivision“ zu setzen
en Torpedo-Abtheilung“.
VI.
Es itt zu seben
fa 17“: „19“
in §§. 53,; 103,7; 121,
7 statt „I., II., IX. u X. Armeekorps“ „I., II., IX., X. und XVII. Armeelorps“,
in 8. 128,7
statt „des Eisenbaln-Neimentt“
„der Eisenbahn-Brigade“.
VII.
Das Citat unter §§. 29,“ : 32,2 und s ist zu vervollständigen durch
. 2. 90.“
„G. v
In §. #%% ulhe Aef. I ist statt „und 2“ zu setzen:
7. und
Berlin, den 20. man- 1890.
Der Reichskanzler.
v. Bismarck.