Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Vierundzwanzigster Jahrgang (24)

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Nr. 92. 
Uniform der Feld-Artillerie. 
Ich bestimme: 
.Die Feld--Artillerie erhält durchgehends zum Waffenrock den schwedischen Aermelaufschlag. Ent- 
sprechende Abänderungen der vorhandenen Bestände an Waffenröcken haben nach Maßgabe der 
den Regimentern zur Verfügung stehenden Mittel zu erfolgen. 
Die Stuͤbe derjenigen Regimenter, zu denen reitende Artillerie gehört, tragen die Uniform und 
Ausrüstung der reitenden Artillerie. 
Die reitende Abtheilung Meines 1. Garde-Feld-Artillerie-Regiments hat fortan auf den Epaulettes 
beziehungsweise Achselstücken und Schulterklappen gleichfalls Granaten zu führen und zwar nach 
der beifolgenden Probe. · · 
Die Feld-Artillerie-Regimenter Nr. 33, 34, 35 und 36 führen den Helmadler mit FR. Die zu 
denselben von anderen Regimentern übertretenden Batterien, welchen das Auszeichnungsband 
„Colberg 1807“ beigelegt ist, haben letzteres beizubehalten. 
Das Kriegsministerium hat das Weitere zu veranlassen. 
Berlin den 20. März 1890. 
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Wilhelm. 
v. Verdy. 
An das Kriegsministerium. 
Kriegsministerium. Berlin den 1. April 1890. 
Vorstehende Allerhöchste Kabinete-Ordre wird hierdurch mit dem Bemerken zur Kenntniß der Armee 
gebracht, daß die Proben zu 3 dem Königlichen Generalkommando des Gardekorps unmittelbar zugehen werden. 
No. 922/3. 90. B. 3. v. Verdy. 
Nr. 93. 
Sattelunterdecke. 
Ich bestimme, daß die durch Meine Ordre vom 11. Juni 1889 für die Offiziere der Kavallerie 2c. genehmigte 
Sattelunterdecke fortan von sämmtlichen berittenen Offizieren mit Ausnahme der Generale, Flügel= und 
persönlichen Adjutanten, soweit dieselben nicht die Uniform eines Truppentheils tragen, — an Stelle der seit- 
herigen Unterdecke mit Tressenbesatz — benutzt wird. Die zur Zeit im Gebrauch befindlichen Unterdecken 
dür en bis zum 1. April 1891 aufgetragen werden. Die Bestimmung hinsichtlich der Sattelüberdecken für 
Paraden erleidet hierdurch keine Aenderung. Das Kriegsministerium hat hiernach das Weitere zu veranlassen. 
Berlin den 20. März 1890. 
Wilhelm. 
An das Kriegsministerium. v. Verdy. 
Kriegsministerium. Berlin den 3. April 1890. 
Vorstehende Allerhöchste Kabinets-Ordre wird hiermit zur Kenntniß der Armee gebracht. 
No. 897, 3. 90. B. 3. v. Verdy. 
 
	        
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