Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Vierundzwanzigster Jahrgang (24)

Nr. 96. 
Kavallerie-Kommission. 
. Zur Bearbeitung kavalleristischer Angelegenheiten tritt mit dem 1. April 1890 eine ständige 
Kommission (Kavallerie-Kommission) in Berlin zusammen, welche von dem Kriegsministerium 
ressortirt. 
Zu Mitgliedern der Kommission bestimme Ich: 
die beiden Kavallerie-Inspekteure, !—*-* 
den Kommandeur der Garde-Kavallerie-Division, 
zwei Offiziere des Kriegsministeriums, 
einen Offizier des Generalstabes, . · »· 
einen Osfizier der Feld-Artillerie, dessen Kommandirung auf Vorschlag des Kriegsministeriums 
zu erfolgen hat. *-7 
Der dienstälteste General ist Vorsitzender der Kommission. 
Die zeitweilige Verstärkung der Kommission durch den Remonte-Inspekteur, einen Offizier des 
Militär-Reit-Instituts, durch Truppenoffiziere, den Inspekteur des Militär-Veterinärwesens, durch 
Vertreter der Landesgestütsverwaltung 2c. erfolgt — gegebenen Falls nach Benehmen mit den 
zuständigen Stellen — durch den Kriegsminister. 
Die Geschäftsordnung der Kommission erläßt das Kriegsministerium. 
Berlin den 10. April 1890. 
— 
—. 
*°“ 
Wilhelm. 
. .. v. Verdy. 
An das Kriegsministerium. 
Kriegsministerium. Berlin den 11. April 1890. 
Vorstehende Allerhöchste Rabinets-Ordre wird hierdurch zur Kenntniß der Armee gebracht. 
Jo. 147/4. 90. A. 3. v. Verdy. 
Kriegsministerium. Berlin den 10. April 1890. 
Nr. 97. 
# Kosten der jährlichen Generalstabsreisen. 
Die besonderen Festsetzungen in dem Erlasse vom 17. Januar 1889 (Nr. 612/12. 88. A. 1) — Armee- 
Verordnung-Blatt Seite 7 — wegen Anweisung der Fuhrkosten und Tagegelder für Intendanturbeamte, 
#berteOffiiere und Ossiziere des Ingenieur= und Pionierkorps werden vom Etatsjahre 1890/91 ab auf- 
No. 600/3. 90. A. 1. v. Verdy. 
  
  
Kriegsministerium. Verlin den 31. März 1890. 
Nr. 98. 
Sommer-Fahrplan der Militär-Eisenbahn. 
rplan der Militär-Eisenbahn wird hierdurch zur Kenntniß der Armee gebracht. 
v. Verdy. 
Der nachstehende Sommer-Fah 
No. 798/3. 90. A. 1. 
 
	        
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