Nr. 96.
Kavallerie-Kommission.
. Zur Bearbeitung kavalleristischer Angelegenheiten tritt mit dem 1. April 1890 eine ständige
Kommission (Kavallerie-Kommission) in Berlin zusammen, welche von dem Kriegsministerium
ressortirt.
Zu Mitgliedern der Kommission bestimme Ich:
die beiden Kavallerie-Inspekteure, !—*-*
den Kommandeur der Garde-Kavallerie-Division,
zwei Offiziere des Kriegsministeriums,
einen Offizier des Generalstabes, . · »·
einen Osfizier der Feld-Artillerie, dessen Kommandirung auf Vorschlag des Kriegsministeriums
zu erfolgen hat. *-7
Der dienstälteste General ist Vorsitzender der Kommission.
Die zeitweilige Verstärkung der Kommission durch den Remonte-Inspekteur, einen Offizier des
Militär-Reit-Instituts, durch Truppenoffiziere, den Inspekteur des Militär-Veterinärwesens, durch
Vertreter der Landesgestütsverwaltung 2c. erfolgt — gegebenen Falls nach Benehmen mit den
zuständigen Stellen — durch den Kriegsminister.
Die Geschäftsordnung der Kommission erläßt das Kriegsministerium.
Berlin den 10. April 1890.
—
—.
*°“
Wilhelm.
. .. v. Verdy.
An das Kriegsministerium.
Kriegsministerium. Berlin den 11. April 1890.
Vorstehende Allerhöchste Rabinets-Ordre wird hierdurch zur Kenntniß der Armee gebracht.
Jo. 147/4. 90. A. 3. v. Verdy.
Kriegsministerium. Berlin den 10. April 1890.
Nr. 97.
# Kosten der jährlichen Generalstabsreisen.
Die besonderen Festsetzungen in dem Erlasse vom 17. Januar 1889 (Nr. 612/12. 88. A. 1) — Armee-
Verordnung-Blatt Seite 7 — wegen Anweisung der Fuhrkosten und Tagegelder für Intendanturbeamte,
#berteOffiiere und Ossiziere des Ingenieur= und Pionierkorps werden vom Etatsjahre 1890/91 ab auf-
No. 600/3. 90. A. 1. v. Verdy.
Kriegsministerium. Verlin den 31. März 1890.
Nr. 98.
Sommer-Fahrplan der Militär-Eisenbahn.
rplan der Militär-Eisenbahn wird hierdurch zur Kenntniß der Armee gebracht.
v. Verdy.
Der nachstehende Sommer-Fah
No. 798/3. 90. A. 1.