Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Vierundzwanzigster Jahrgang (24)

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Kriegsministerium. Berlin den 15. Mai 1890. 
Nr. 126. 
Abänderung der Friedens-Besoldungsvorschrift 
Die erste Anmerkung zum §. 20,/11 der obigen Vorschrift erhält im zweiten Satz folgende veränderte Fassung: 
„Die vom Heere zur Marine und umgekehrt versetzten oder kommandirten Offiziere verbleiben 
für den Monat, in welchem die Allerhöchste Kabinete, Ordre erlassen ist, im Genusse der 
bereits empfangenen Gebührnisse und in der Verpflegung ihres früheren Truppentheils bz. der 
Marine, für eine weitere Zeit aber nur in dem Falle, daß das Einkommen der neuen Stelle noch 
4 nicht frei ist.“ 
No. 729/4. 90. B. 3. v. Verdy. 
Kriegsministerium. Berlin den 15. Mai 1890. 
Nr. 127. 
Abänderungen der Bade-Bestimmungen vom 5. Juni 1889. (Beilage zu Nr. 15 des Armee-Verordnungs- 
Blattes für 1889.) 
Seite 5. 8. 62 ist hinter d als neuer Absatz einzuschalten: 
„e. Die Gesuche um Verlängerung der Kur über 6 Wochen hinaus. Vergl. §. 7 3.“ 
Seite 6. §. 92 erhält den Zusatz: — 
„Wegen etwaiger Benutzung von Kourier= und Schnellzügen vergl. §. 152 der Militär- 
Eisenbahn-Ordnung III. Theil“. 
Seite 10. §. 151 Zeile 6 sind die Worte „und Norderney“ zu streichen. 
* 20 — Kurerleichterungen für Offiziere — erhält der Eingang des Absatzes d folgende 
assung: 
„Den die Kurorte Rehburg und Norderney besuchenden Preußischen Offizieren, Sanitäts- 
offizieren und Militärbeamten werden von der Regierung in Hannover bz. Aurich beim 
Nachweis der Bedürftigkeit freie Bäder“ u. s. w. 
Seite 20. Absatz e lautet jetzt: 
„Aktive Subalternoffiziere und Zahlmeister bahahlen in Oeynhausen 50 Pf. für das Bad 
und sind von Entrichtung der Kurtaxe und des Musikbeitrages befreit.“ 
Seite 21 ist hinter n als neuer Absatz einzuschalten: 
„o. In Muskau (Oberlausitz) wird vorläufig drei Offizieren der Kurgebrauch im Sommer 
durch Erlaß der Kurtaxe und Gewährung von Freibädern erleichtert. Anträge sind an den 
Besitzer des Bades zu richten.“ 
Absatz o erhält die Bezeichnung „p“. 
Seite 22/23 ist das Verzeichniß der Badeorte (Anlage zu §. 24) betreffs des XVI. und 
XVII. Armeekorps dahin zu vervollständigen, daß dem XVI. Armeekorps Baden-Baden, Dürr= 
Hein, Ems, Kaeihnach Langenschwalbach, Norderney, Oeynhausen, Pyrmont, Rappenau, Teplitz, 
iesbaden und Wildungen, dem XVII. Armeekorps Ems, Colberg, Kreuznach, Landeck, Langen- 
gciwalbac Depnhausen, Pormont, Salzbrunn, Teplitz, Wiesbaden und Wildungen zur Verfügung 
gestellt werden. 
Beim IX., XIV. und XV. Armeekorps tritt Norderney hinzu. 
Die Vervollständigung hat nach Maßgabe der Bemerkung 1 (Seite 24) zu erfolgen. 
Tekturen werden nicht ausgegeben. 
No. 53/3. 90. M. A. v. Verdy. 
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