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Kriegsministerium. Berlin den 29. Mai 1890.
Nr. 139.
Uniform der Landwehr-Offiziere.
Mit Allerhöchster Genehmigung wird hierdurch bestimmt, daß — nachdem durch Ziffer III. 3 der mili-
tärischen Ergänzungsbestimmungen zu dem Gesetz, betreffend Aenderungen der Wehrpflicht, vom 11. Februar 1888
über die Uniform der Offiziere der Provinzial-Landwehr-Infanterie anderweite Festsetzung getroffen ist —
die Landwehr-Offiziere der übrigen Waffengattungen bei den Provinzial-Armeekorps fortan allgemein die
Landwehr-Uniform ihrer Waffe mit der Nummer des Armeekorps in arabischen Ziffern zu tragen haben.
No. 984/4. 90. B. 3. v. Verdy.
Kriegsministerium. Berlin den 29. Mai 1890.
Nr. 140.
Ergänzung des §. 11 der Reiscordnung.
Mit Allerhöchster Genehmigung erhält die Ziffer 1 des §. 11 der Reiseordnung unter Einschaltung
eines Kommas in der zweiten Zeile hinter dem Worte „General-Inspekteure“ den Zusatz:
, die Kavallerie-Inspekteure,
Tekturen werden nicht ausgegeben.
No. 10/5. 90. B. 3 v. Verdy.
Kriegsministerium. Berlin den 25. Mai 1890.
Nr. 141.
Abänderung des §. 8 der Bestimmungen über den Geschäftsgang der Ober-Militär-Examinations-
Kommission bei den Prüfungen zum Portepcefähnrich und zum Offizier vom 11. März 1880.
Den vor dem Eintritt in den Dienst zur Ablegung der Portepeefähnrichs-Prüfung einberufenen Offizier=
Aspiranten ist für die Reise von ihrem letzten Aufenthaltsort nach Berlin und von Berlin nach der Garnison
ihres Truppentheils bei Benutzung der Eisenbahn fortan nicht mehr das Fahrgeld der 3. Wagerklasse, sondern
in Gemäßheit der Ziffer 4b des Militär-Tarifs vom 28. Jannar 1387 nur der Betrag von 1, Pf. für das
Kilometer zu vergüten.
No. 105/5. 90. A. 2. v. Verdy.
Kriegsministerium. Berlin den 29. Mai 1890.
Nr. 142.
*½ # · StempcluugderJnfantcricsOfsizimDegcnnxdlic.
Die Infanterie-Offizier-Degen n / M, die Infanterie-Offizier-Säbel Hessischen Modells in Stahlscheide sowie
die Sisant Osiser Deen neuen Mecklenburgischen Modells erhalten bei den Truppen die unter III a.
bis c. der Vorschrift über das Stempeln der Handwaffen aufeführte Stempelung
auf der oberen Seite des Stichblatts hinter dem Griff und der inneren Seite der Scheide.
No. 775/5. 90. D. 1.
v. Verdy.
Kriegsministerium. Berlin den 3. Juni 1890.
Nr. 143.
Ausgabe einer „Nachweisung des Transportmittelbedarfs für den Trausport von Feldtruppen auf
isenbahnen“.
Eine „Nachweisung des Trans i ü i
weilung des Transportmittelbedarfs für den Transport von Feldtruppen auf Eisenbahnen“
gelangt an die Königlichen Kommandobehörden u. s. w. in der erfordetlichen Anee von — —
nebst Vertheilungsplan — unter Umschlag durch den Chef des Generalstabes der Armee zur Verausgabung.
No. 683/5. 90. A. 1. v. Verdy.