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Nr. 149.
Steuerfreiheit von Lieferungs= rc. Verträgen.
Nach dem im Armee-Verordnungs-Blatt von 1889 Seite 236 abgedruckten Erlasse des Preußischen Herrn
Finanzministers vom 15. Juli 1889 kommt den Kauf= und sonstigen Anschaffungsgeschäften über im Inlande
von einem der Kontrahenten erzeugte oder hergestellte Mengen von Sachen oder Waaren Befreiung von dem
Landesstempel auch dann zu, wenn die Verpflichtung des Unternehmers zur Selbstherstellung der Lieferungsobjekte
im In ande niht ausdrücklich in dem Vertrage vorgesehen, sondern nur aus den Umständen als Vertragswille
zu entnehmen ist. *-rn
· Die Führung dieses Nachweises und die Erörterung der obwaltenden thatsächlichen Verhältnisse
ergiebt jedoch erfahrungsgemäß nicht immer eine zuverlässige Grundlage für die stempelrechtliche Beurtheilung
der fraglichen Lieferungs= 2c. Verträge. Um den nach dieser Richtung hin entstehenden Schwierigkeiten zu begegnen,
wird daher angeordnet, daß bei allen im diesseitigen Verwaltungsbereich mit Produzenten zum Abschluß kommenden
Verträgen der beregten Art, wo also die Voraussetzung der Steuerfreiheit thatsächlich vorliegt, in die
Vertragsurkunden bz. die denselben beigefügten Bedingungen eine Bestimmung aufgenommen wird, welche
keinen Zweifel darüber bestehen läßt, daß der Lieferungsunternehmer nur von ihm selbst im Inlande hergestellte
Sachen oder Waaren liefern darf.
No. 54/5. 90. B. 1.
Kriegsministerium. Berlin den 7. Juni 1890.
v. Verdy.
Kriegsministerium. Verlin den 11. Juni 1890.
Nr. 150.
Veränderungs-Nachweisung Nr. 9 zum Namentlichen Verzeichniß
der für die Dauer des zur Zeit bekleideten Hauptamtes zu Vorsitzenden bz. Stellvertretern des Vorsitzenden
der Schiedsgerichte im Vereiche der Preußischen Heeresverwaltung ernannten Militär-Justiz-Beamten.
(Nr. 20 Seite 193/194 Armee-Verordnungs-Blatt für 1885.)
* Bezirk“ Sitz Des Vorsitzenden Des Stellvertreters
. Name und Amts- Name und Amts-
S. des Sch 1 -
hbiedsgerichts Gharakter Wohnort Charakter Wohnort
2 I. Armeekorps Königs- Liebisch " « Justizrath Bender Königs-
berg i. Pr.] Ober= und Korps= Königs- Dioisions-Auditeur der berg i. Pr
bisher Auditeur berg i. Pr. 2. Division 8
Danzig des I. Armeekorps
l
4IllsAtmccspszSpandau Wie bisher Justizrath Lieberkühn
ivisions-Auditeur
— der 2. Garde-Infanterie- Berlin
division
6 V. Armeekorps Posen
Wie bisher Platz
Divisions-Auditeur der Posen
— 10. Division
E
VI. Armeekorps Breslan
Ob euker Hund
er- und Korps- Dboiston undt, der ¶ Breslau
Auditeur Breslau si udit
v 11. Division
des VI. Armeekorps