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Kriegsministerium. Berlin den 11. Juli 1890.
Die Ausfü üihrungsbestimmungen vom 17. Mai 1888 — Armee-Verordnungs-Blatt Seite 120/21 —
finden sinngemäße Anwendung
No. 3/7. 90. A. 3. v. Verdy.
Nr. 172.
Verlegung des I. Bataillons Magdeburgischen Küsilier Regiments Nr. 36
in Erfurt nach Naumburg an der S
Auf den Mir gehaltenen - leiimn Iqh Das II. Bataillon —3t Füsilier-Regiments Nr. 36
wird zum 1. Oktober 1890 von Erfurt nach Naumburg an der Saale verlegt. Meine Ordre vom 21. No-
vember 1889 wird hiermit aufgehoben.
Christiania den 5. Juli 1890.
Wilhelm.
An das Kriegsministerium. v. Verdy.
Kriegsministerium. Berlin den 11. Juli 1890.
Vorstehende Allerhöchste Rabinets-Ordre wird hierdurch zur Kenntniß der Armee gebracht.
No. 247/7. 90. A. 1. v. Verdy.
Kriegsministerium. Berlin den 30. Juni 1890.
r. 173.
Verpflegung der —e und Kandidaten des Vollsschulamts.
Mit llerhöchster Genehmigung werden die mahbezeichneten Vorschriften wie folgt geändert:
1. §. 83 Ziffer 3 der Friedens-Besoldungsvorschrift.
„Die zur Erfüllung ihrer Dienstpflicht eingezogenen Volksschullehrer und Kandidaten des
ipett r die Löhnung für jeden Tag der Dienstleistung. Die Zahlung
erfolgt na iffer 1
2. §. 12 des Friedens-Naturalverpflegungsreglements.
Zusatz in Absatz 1 am Schluß:
„Letzteres gilt auch füe die zur Erfüllung ihrer Dienstpflicht eingezogenen Volksschullehrer
und Kandidaten des Volkeschulame
No. 801/6. 90. B. 3. v. Verdy.
Kriegsministerium. Berlin den 27. Juni 1890.
Nr.
Aenderung in der Schießvorschrift für die Infanterie (Ausgabe 1889).
A# Seite, s Zisfer 126 5. Zeile von oben sind die Worte „auf dem Gefäß“ zu streichen.
559/6. v. Verdy.
Kriegsministerium. Berlin den 30. Juni 1890.
Nr. 175.
Nachrichten, betreffend die Anstellung von verabschiedeten Offizieren, welchen die Aussicht auf Anstellun
* im Eioildibert Allerhöchsten Orts verliehen worden ist. sicht auf Auf 9
Seite — ausgegebenen Nachrichten, betreffend
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in der Reichs-Postverwallung
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straße 68— 60, können
bezogen werden
No. 191/6. 90. C. 3. v. Verdy.