Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Vierundzwanzigster Jahrgang (24)

— 143 — 
Kriegsministerium. Berlin den 11. Juli 1890. 
Die Ausfü üihrungsbestimmungen vom 17. Mai 1888 — Armee-Verordnungs-Blatt Seite 120/21 — 
finden sinngemäße Anwendung 
No. 3/7. 90. A. 3. v. Verdy. 
Nr. 172. 
Verlegung des I. Bataillons Magdeburgischen Küsilier Regiments Nr. 36 
in Erfurt nach Naumburg an der S 
Auf den Mir gehaltenen - leiimn Iqh Das II. Bataillon —3t Füsilier-Regiments Nr. 36 
wird zum 1. Oktober 1890 von Erfurt nach Naumburg an der Saale verlegt. Meine Ordre vom 21. No- 
vember 1889 wird hiermit aufgehoben. 
Christiania den 5. Juli 1890. 
Wilhelm. 
An das Kriegsministerium. v. Verdy. 
Kriegsministerium. Berlin den 11. Juli 1890. 
Vorstehende Allerhöchste Rabinets-Ordre wird hierdurch zur Kenntniß der Armee gebracht. 
No. 247/7. 90. A. 1. v. Verdy. 
Kriegsministerium. Berlin den 30. Juni 1890. 
r. 173. 
Verpflegung der —e und Kandidaten des Vollsschulamts. 
Mit llerhöchster Genehmigung werden die mahbezeichneten Vorschriften wie folgt geändert: 
1. §. 83 Ziffer 3 der Friedens-Besoldungsvorschrift. 
„Die zur Erfüllung ihrer Dienstpflicht eingezogenen Volksschullehrer und Kandidaten des 
ipett r die Löhnung für jeden Tag der Dienstleistung. Die Zahlung 
erfolgt na iffer 1 
2. §. 12 des Friedens-Naturalverpflegungsreglements. 
Zusatz in Absatz 1 am Schluß: 
„Letzteres gilt auch füe die zur Erfüllung ihrer Dienstpflicht eingezogenen Volksschullehrer 
und Kandidaten des Volkeschulame 
No. 801/6. 90. B. 3. v. Verdy. 
Kriegsministerium. Berlin den 27. Juni 1890. 
Nr. 
Aenderung in der Schießvorschrift für die Infanterie (Ausgabe 1889). 
A# Seite, s Zisfer 126 5. Zeile von oben sind die Worte „auf dem Gefäß“ zu streichen. 
559/6. v. Verdy. 
Kriegsministerium. Berlin den 30. Juni 1890. 
Nr. 175. 
Nachrichten, betreffend die Anstellung von verabschiedeten Offizieren, welchen die Aussicht auf Anstellun 
* im Eioildibert Allerhöchsten Orts verliehen worden ist. sicht auf Auf 9 
Seite — ausgegebenen Nachrichten, betreffend 
ffüiere 2c., sind zu vernichten. 
in der Reichs-Postverwallung 
Gur r*!*Fm gelange- 
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aus der Hohn zum - o 35 Pf. 
  
  
Die unterm 9. „Obtober 
die Anstellung d 
An ihrer Sien 
und bei den 
straße 68— 60, können 
bezogen werden 
No. 191/6. 90. C. 3. v. Verdy. 
   
    
  
  
   
 
	        
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