Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Vierundzwanzigster Jahrgang (24)

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Ebendaselbst 2 Nr. 87 „Laternen mit Lampen“ 
u der Kolonne: „Bedarf für ein Feldlazareth — nach Bedarf“ ist als Anmerkung hinzuzusetzen: 
„hierunter müssen einige Laternen mit rothen Scheiben vorhanden sein, um die Lazareth-Anlage bei 
Nacht kenntlich zu machen (s. §. 57, 5)." 
8. br, Seite 48 ist unter 5 hinzuzusetzen: 
in der ersten Zeile hinter, wird- „bei Tage“ 
und in der zweiten Zeile hinter „Kreuz“ „bei Nacht mit einer rothen Laterne“. 
Seite 414 * Nr. 126 „Stränge, Binde-“ ist hinter „Binde“ die Zahl „i)“ aufzunehmen und unten als 
Anmerkung zu setzen: 
1) „Bei Feldlazarethen mit 4 zweispännigen Geräthewagen C/87 30 Bindestränge.“ 
Ebendaselbst Ifde. Nr. 133 hinter „Tragegurte zu den Krankentragen“ ist anstatt der R „ „) zu setzen, 
d ebenso auch unten bei der Anmerkung vor: „Bei Detachements u 
ferner ist zu Nr. 133 über der Zahl 4 „Bedarf für ein „Fchlchrreh, binzunsetzen 
„wenn ein Krankenwagen C/72 bz. C/74 vorhanden“ 
Außerdem ist in diese Kolonne noch auszunehmen ie Zahl „8“ mit der Anmerkung: 
„Zu den Krankentragestangen Seite 412 lide. Nr. 83 gehörig“. 
Seite 416 lfde. Nr. 4 „Oel“ in der Kolonne „Bedarf für ein “ ist hinzuzusetzen: 
d « -IIm1tderAnmerkung 
Iåzdlxkåbser „Petroleum“ „½" 1 awenn ein Krankenwagen vorhanden“. 
Seite 419 D. z „Gemischtes System“ 
Es ist hinzuzusetzen: 
hinter dem ersten Absatz: 
„Die vorbegeichneien Gegenstände sind für jeden Wagen in einer verschlossenen Kiste, 
welche auch 1 Bohrer zum Einschrauben der Haken enthält." 
und hinter dem zweiten Absatz: 
„Die zur Ausrüstung der 40 Wagen erforderlichen 400 Krankentragen sind aus den 
Beständen des Lugasgh- Reserve-Depots, Beilage 6 A 82, zu etnehe 
H. Packordnungen. Allgemeine Bemerkungen. 
Seite 460 a Ziffer 7 in der zweiten Zeile hinter „sind“ bleiben die Worte einzuschalten: 
oweit solche nicht bereits vorräthig 
Seite 460x Jaile 23 von oben ist anstatt „Handseite“ „Sattelseite" zu setzen. 
Beilage C. „Druckformulare."“ 
Seite 610/11 lfd. Nr. 34 
„Namentliches Löhnungsbuch“ und die dazu gehörigen Zahlen sind zu EG*ßs 
Lie bezeichneten Stellen sind zu berichtigen. Tekturen werden nicht ausgege 
weit nach Vorstehendem noch Beschaffen,en stattzufinden haben, sind grber., auszuführen. Die 
ind der Abtheilung von den Intendanturen anzumelden. 
  
enistandent Posten 
No. 987/7. 90. M. A. v. Coler. 
Kriegsministerium. 
Militär-Oekonomie-Departement. Berlin den 18. Juli 1890. 
Nr. 197. 
Nichtgewährung von Servis an Offiziere à la suite. 
Es wird darauf aufmerksam gemacht, daß in Gemäßheit der s§. 16 und 66,2 des Servis-Reglements der 
*3 pruch auf Servis für Offiziere à la suite, solange sie nach F. 2,6 der Friedensbesoldungs-Vorschrit kein 
Gehalt empfangen, ruht. 
Bei Beurlaubungen unter Stellung à la suite findet daher auch der §. 48 a. a. O. keine Anwendung. 
No. 413/7. 90. B. 4. v. Kreskow.
	        
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