Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Vierundzwanzigster Jahrgang (24)

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Kriegsministerium. Berlin den 9. August 1890. 
Vorstehendes wird hiermit zur Kenntniß der Armee gebracht. 
No. 650/7. 90. B. 2. v. Verdy. 
Kriegsministerium. Berlin den 9. August 1890. 
Nr. 205. 
Anlegen hoher Stiefel bei großen Paraden seitens der Generalität 2c. 
Seine Wyajestät der Kaiser und Rönig haben zu bestimmen geruht, daß in Zukunft die Generalität, 
sowie die Offiziere des Kriegsministeriums, des Generalstabes und der Adjutantur auch bei den gtoßen Paraden 
hohe Steeiel anzulegen haben. 
e 
r Eriaß vom 28. Juni 1888 — Armee-Verordnungs-Blatt Seite 145 — erleidet daher im zweiten 
Absatz eine entsprechende Abänderung. 
No. 195/8. 90. B. 3. v. Verdy. 
Kriegsministerium. Berlin den 6. August 1890. 
Nr. 206. 
Musterungs-Vorlagen. 
Die im 8. 9 der Instruktion für das Geschäft der öonemischen Musterungen bei den Truppen im Frieden 
vorgeschriebenen Bestands= und Beschaffungsübersichten sind künftig wieder in zweifacher, die Fondsabschlüsse 
in dreifacher sfergung der Mustrungokommissan. Vorzule en. 
ie in dem Erlaß vom 11. Januar 1886 Nr. 23/1. 86. M. O. D. 3. aergä der 
Bestandsübersih bleibt bestehen. 5 angeordnete Ergänzung de 
ãmmtliche Truppentheile haben bis zum 15. November d. J. Abschriften ihrer letzten Mu 
rsee daen wusändigen Intendantur zur Sammlung und beredd a t ziirehter # 
erungs- 
rsenden. 
No. 200/7. 90 B. 3. 
eidungs- 
v. Verdy. 
Kriegeministerium. Berlin den 9. August 1390. 
Nr. 207. 
Vorcet S Behandlung und Ausfüllung der Militärfahrscheine. 
vorgekommene Spezialfälle geben dem Kriegsministerium Veranlassung, auf die genaueste Beachtung der 
#isenolsdet sico . M 186h Gn. 6u. . .7 siung, auf die genar ie Lung der 
-« . . zu bestimmen, daß kuͤnftig der Köntrolzettel des Militärfahrscheins in allen 
Fällen mit der Bezeichnung (St . » 
N,·133,7»9o«4.1. chnung (Stempel) des Lruppent nurose versehen ist. 
Miuts Laeegemiiserium. 
ilitär-Oekonomie-Departement. Verlin den d. Au 
. August 1890. 
Nr. 208. 
Der kase für Familien bei dienstlicher Abwesenheit der Ernährer. 
nungezuschuß (F. 38,3v er Friedens-Besoldungsvorschrif ist bei Kantonnirungen und auf 
sche auch für den n1 o und demzufolge der Eloke zu §. 83,2: *Ph O. hinzu- 
„Auch ist in diesen Fällen der nach 8. 38,-, zahlbare Löhnungszuschuß zuständig.“ 
No. 738/7. 90. B. 3. 5 
1. Monatstag zu gewä 
v. Treskow. 
 
	        
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