» Kriekgsministerium
Militär-Oekonomie-Departement. Berlin den 19. August 1890.
Nr. 226.
Ausgabe einer neuen Anleitung für den Bau von Schießständen nebst Zeichunugen — 10 Blatt —.
Den Kommandobehörden wird die vorbezeichnete Vorschrift nebst Zeichnungen mit Vertheilungsplan unter
Umschlag übersandt.
Die bisherige Anleitung nebst Zeichnungen tritt außer Kraft.
Die neue Anleitung a°5 bei der Königlichen Kefouchhendlung von E. S. Mittler & Sohn —
Berlin S8W. Kochstraße 68—70 — zum Preise von 45 Pf. geheftet und 55 Pf. kartonnirt — Pappband mit
einwandrücken — käuflich.
Die Zeichnungen — 10 Blatt — werden, soweit der Vorrath reicht, von der lithographischen Anstalt
von F. Kayser — Berlin C. Wallstraße Nr. 12 — zum Preise von 2 „X abgegeben.
No. 420/8. 90. B. 4. Stockmarr.
Kriegsministerium. .
Waffen-Departement. Berlin den 21. August 1890.
Nr. 227.
Aufschrift von Frachtbriefen.
Wrerd des Umbaues des Hamburger Bahnhofes in Spandau sind bei Wgenlabuner welche für die
Artillerie-Werkstatt und die Geschütz-Gießerei zu Spandau bestimmt sind, die Tochttre ße nach wie vor mit
der durch Erlaß vom 24. August 1888 — No. 449/8. A. 6. — vorgeschriebenen Aufschrift „Spandau, Berlin-
Hamburger Eisenbahn“ zu versehen. · «
Dagegen kommt diese Aufschrift bei Stückgutsendungen bis auf Weiteres in Fortfall.
No. 151/8. 90. D. 3. Müller.
Kriegsministerium.
Allgemeines Kriegs-Departement. Berlin den 22. August 1890.
Nr. 228.
Deckblätter zur Marineordnung. #
Die von dem Reichs-Marine-Amt ausgegebenen Deckblätter Nr. 1 bis 11 zur Marineordnung vom
19. November 1889 werden den Königlichen Generalkommandos #c. nach Mahgabe der von denselben gegen-
wärtig als Bestand angegebenen Exemplare mittels Umschlags zugehen.
J. V.
No. 604/8. 90. A. 1. Paulus.
Kriegsministerium.
Militär-Oekonomie-Departement. Berlin den 23. August 1890.
Nr. 229.
Gebührnisse beim Beziehen „enger Quartiere“. # eh
u iti ifeln wird darauf aufmerksam gemacht, daß die den Truppen beim Beziehen genger
I e Sese wist deraul vom 30. August 1887 unter II Ziffer 5 und 6 — Arwernr
Verordnungs-Blatt Seite 292 — zu verabreichenden Loebühagse an Holz und Stroh auf die nach en
2. Theil Ziffer 11 der Felddienst-Ordnung zuständigen Gebührnisse für 3½ Biwaks nicht in Anrechnung 3
bringen sind. .
No. R 90. B. 4. Stockmarr.