Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Vierundzwanzigster Jahrgang (24)

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V lae 8 V Khers, hörd Untere Sitz des Sile 
erwaltungs- erwaltungsbehörde itz de ür den Umtau 
bbehörde im Sine der Verwaltungsbehörden Schiedsgerichts er ich 
im Sinne des 8. 161 88. 13, 22 und 112 im Allgemeinen Quittungskarten 
Der Regierungspräsi-/ a) In Städten von] Die Kreisstadt Ortspolizeibehör= 
Ortspolizeibehörde, 
bä. in größeren Or- 
ten die Vorstände 
der Polizeireviere, 
Distrikte 2c. bz. die 
Vorstände derselbst- 
ständigen Gutsbe- 
zirke. 
Polizeireviers. 
dent; soweit es sich um 
die Genehmigung sta- 
tutarischer Bestimmun- 
en der Provinzialver- 
ände handelt, der 
Oberpräsident. 
Oberpräsident. 
wohnern die Gemeinde- 
vorstände. 
b) Im Uebrigen die 
Landräthe. 
39 als 10 000 Ein- 
Der Vorstand des 
Polizeireviers bz. der 
Bezirksvorsteher. 
jedes Kreises. 
Berlin. 
den; in größeren 
Städten die Vor- 
stände der Polizei- 
reviere, Distrikte 2c. 
Die Vorstände 
der Polizeireviere 
und Distrikte. 
  
Ortspolizeibehörde, 
bz. in größeren Or- 
ten die Vorstände 
der Polizeireviere, 
Distrikte 2c. und die 
Vorstände derselbst- 
ständigen Gutsbe- 
zirke. 
Die Gemeinde- 
vorstände. 
Der Regierungspräsi- 
dent; für die Genehmi- 
ung statutarischer Be- 
ümmnungen der Pro- 
vinzialverbände der 
Oberpräsident. 
Die Regierung; für 
die Genehmigung sta- 
tutarischer Bestimmun= 
gen und für die Fe 
in welchen die Ne 
rung als untere 
waltungsbehörde fun- 
girt, das Staatsmini- 
terium, Departement 
  
  
  
des Innern. 
a) In Städten von 
mehr als 10 000 Ein- 
wohnern die Gemeinde- 
vorstände. 
b) Im Uebrigen die 
Landräthe. 
Die NRegierung bz. 
für die Städtgemeinde 
Eutin der Stadtma- 
gistrat. 
  
Die Kreisstadt 
jedes Kreises. 
Eutin. 
  
  
Ortspolizeibehör- 
den, in größeren 
Städten die Vor- 
stände der Polizei= 
reviere und Di- 
strikte 2c. 
Die Gemeinde- 
vorstände.
	        
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