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7 8 9 10 11
V lae 8 V Khers, hörd Untere Sitz des Sile
erwaltungs- erwaltungsbehörde itz de ür den Umtau
bbehörde im Sine der Verwaltungsbehörden Schiedsgerichts er ich
im Sinne des 8. 161 88. 13, 22 und 112 im Allgemeinen Quittungskarten
Der Regierungspräsi-/ a) In Städten von] Die Kreisstadt Ortspolizeibehör=
Ortspolizeibehörde,
bä. in größeren Or-
ten die Vorstände
der Polizeireviere,
Distrikte 2c. bz. die
Vorstände derselbst-
ständigen Gutsbe-
zirke.
Polizeireviers.
dent; soweit es sich um
die Genehmigung sta-
tutarischer Bestimmun-
en der Provinzialver-
ände handelt, der
Oberpräsident.
Oberpräsident.
wohnern die Gemeinde-
vorstände.
b) Im Uebrigen die
Landräthe.
39 als 10 000 Ein-
Der Vorstand des
Polizeireviers bz. der
Bezirksvorsteher.
jedes Kreises.
Berlin.
den; in größeren
Städten die Vor-
stände der Polizei-
reviere, Distrikte 2c.
Die Vorstände
der Polizeireviere
und Distrikte.
Ortspolizeibehörde,
bz. in größeren Or-
ten die Vorstände
der Polizeireviere,
Distrikte 2c. und die
Vorstände derselbst-
ständigen Gutsbe-
zirke.
Die Gemeinde-
vorstände.
Der Regierungspräsi-
dent; für die Genehmi-
ung statutarischer Be-
ümmnungen der Pro-
vinzialverbände der
Oberpräsident.
Die Regierung; für
die Genehmigung sta-
tutarischer Bestimmun=
gen und für die Fe
in welchen die Ne
rung als untere
waltungsbehörde fun-
girt, das Staatsmini-
terium, Departement
des Innern.
a) In Städten von
mehr als 10 000 Ein-
wohnern die Gemeinde-
vorstände.
b) Im Uebrigen die
Landräthe.
Die NRegierung bz.
für die Städtgemeinde
Eutin der Stadtma-
gistrat.
Die Kreisstadt
jedes Kreises.
Eutin.
Ortspolizeibehör-
den, in größeren
Städten die Vor-
stände der Polizei=
reviere und Di-
strikte 2c.
Die Gemeinde-
vorstände.