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Nr. 27.
Bildung zweier neuen Armeekorps.
Ich bestimme hiermit, daß mit dem 1. April 1890 nachstehende Formations= k. Aenderungen in Kraft treten:
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Zwei Armeekorps — das X VI. in Lothringen und das X VII. in Westpreußen — werden neu
ebildet. ·
DasvaArmeekorpswitdderV.,dagleLderl.Armee-Jnfpcknonunterstellt.
. Die Zusammensetzung und Standorte sind für das XIV., XV. und XVI. Armeekorps aus
Anlage 1, für das I., II. und XVII. aus Anlage 2 ersichtlich.
Die Stäbe und Verbände der Kavallerie-Divisionen des I. und XV. Armeekorps werden
aufgelöst. Die I. und II. Landwehr-Inspektion kommen in Fortfall. Die III. Landwehr-
Inspektion führt die Bezeichnung „Landwehr-Inspektion Berlin“. ·
nlage 3 ergiebt die Bezirks-Eintheilung und den Gebietsumfang für die vorgenannten Armee-
korps. Die Garnison Dieuze verbleibt im Verwaltungsbereich des X V. Armeekorps, die Garnison
Schlettstadt tritt in den des XIV. Armeekorps über.
. Bei den unter 2 nicht genannten Armeekorps treten die aus Anlage 4 ersichtlichen Aenderungen
in den Truppenverbänden und Standorten ein. · · »
Die 15 vierten Infanterie-Bataillone werden in 5 neue Infanterie-Regimenter, wie folgt,
zusammengefaßt (vergleiche auch Anlagen 1 und 2).
„Infanterie-Regiment Nr. 140.“
I. Bataillon — bisher IV. Bataillon Infanterie-Regiments Herwarth von Bittenfeld (1. West-
fälischen) Nr. 13,
II. Bataillon — bisher IV. Bataillon Niederrheinischen Füsilier-Regiments Nr. 39,
III. Bataillon — bisher IV. Bataillon Infanterie-Regiments Nr. 129;
„Infanterie-Regiment Nr. 141.“
Bataillon — bisher IV. Bataillon Infanterie-Regiments von Grolman (1. Posenschen) Nr. 18,
II. Bataillon — bisher IV. Bataillon 5. Westfällschen Infanterie-Regiments Nr. 53,
III. Pataillon — bisher IV. Bataillon Infanterie-Regiments Graf Schwerin (3. Pommerschen)
r. 14;
„7. Badisches Infanterie-Regiment Nr. 142.“
ataillon — bisher IV. Bataillon 4. Badischen Infanterie-Regiments Prinz Wilhelm
r. 112, ·
II. Bataillon — bisher IV. Bataillon 5. oische Infanterie-Regiments Nr. 11
3
III. Pataillon — bisher IV. Bataillon 6. Badischen Infanterie-Regiments Kaiser Friedrich III.
r. ;
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„Infanterie-Regiment Nr. 143.“
Bataill on — bisher IV. Bataillon Infanterie-Regiments Graf Barfuß (4. Westfälischen)
II. Batailon — bisher IV. Bataillon Füsilier-Regiments von Gersdorff (Hessischen) Nr. 80,
III. Bataillon — bisher IV. Bataillon Infanterie-Regiments von Wittich (3. deaS en) Nr. 83;
—
„Infanterie-Regiment Nr. 144.“
· EITHER 46 IV. Bataillon Infanterie-Regiments Freiherr von Sparr (3. West-
Bata#llon — bisher IV. Bataillon Füsilier-Regi sii H .
(Hol)qllzollernl chen)) illon Füsilier-Regiments Fürst Karl Anton von Hohenzollern
III. Bataillon — bisher IV. Bataillon 5. Rheinischen Infanterie-Regiments Nr. 65.
Das 7. Badische Infanterie-Regiment Nr. 142 trägt die Großherzoglich Badischen
Hoheits-Abzeichen, die Waffenröcke mit gelben Schulterklappen, ohne Vorstoß an den Aermel-
batien: Die übrigen 4 Regimenter erhalten die allgemein vorgeschriebenen Preußischen
niforms-Abzeichen, die Infanterie-Regimenter Nr. 140 und Nr. 141 mit gelben Schulter-
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