Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Vierundzwanzigster Jahrgang (24)

  
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Untere Höhere Stellen 
Verwaltungs- Verwaltungsbehörde Untere Sitz des ür den Umtau 
behörde in Sinze 355 Verwaltungsbehörden Schg der * 
im Sinne des s. 16141.F. 13, 22 und 112 im Allgemeinen OQuittungskarten 
Ortspolizeibehörde, Der Regierungspräsi 1) In Städten vonDie Kreisstadt Die Ortspolizei- 
bz. in größeren Or= dent; für die Genehmi- mefr als 10 000 Ein- sodes Kreises, bz.|behörden; in — 
ten die Vorstände gung statutarischer Be= wohnern die Gemeinde-die Oberamtsbezirke ren Städten die 
der Poli neireviere Endngen der Pro= vorstände. inden ohenzo“ ern- Vorstände der Po- 
und Distrikte 2c. bz.] vinzialverbände der b) Im Uebrigen die schen Landen. lizeireviere und Di- 
die Vorstände der Oberpräsident. Landräthe. strikte rc. 
selbstständigen 
Gutsbezirke. 
Bürgermeister Die Regierung; für Die Bürgermeister. Birkenfeld. Durch die Bür- 
bz. Gemeindevor= die Genehmigung sta- germeister in den 
à tädten Birkenfeld, 
stände. 
tutarischer Bestimmun- 
der Regierung als 
ertreterin des Land- 
armenverbandes das 
Staatsministerium, 
Departement des In- 
nern. 
Oberstein und Idar 
durch die Schöffen. 
  
Ortspolizeibehörde, 
z. die Vorstände 
der selbstständigen 
Gutsbezirke, in 
größeren Orten die 
orstände der Po- 
lizeireviere und Di- 
strikte rc. 
Ortspolizei= und 
Gemeindebehörden. 
  
Der Regierungspräsi- 
dent; für die Genehmi- 
ung statutarischer Be- 
fünmnungen der Pro- 
vinzialverbände der 
Oberpräsident. 
Die Herzogliche Re- 
ferung Ablheilungdes 
nnern. 
  
a) In Städten von 
mehr als 10 000 Ein- 
wohnern die Gemeinde- 
vorstände. 
b) Im Uebrigen die 
Landräthe. 
a) In Städten von 
mehr als 10 000 Ein- 
wonern die Gemeinde- 
vorstände. 
b) Im Vebrigen die 
Hersoglichen Kreis- 
direktionen. 
  
Die Kreisstadt 
iedes Kreises. 
Für jeden Kreis 
des Landes wird ein 
Schiedsgericht er- 
richtet mit dem Sitz 
in der betreffenden 
Kreishauptstadt. 
  
Die Ortspolizei- 
behörden; in größe- 
ren Städten die 
Vorstände der Po- 
lizeireviere und Di- 
strikte rc. 
Die Ortspolizei= 
behörden.
	        
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