Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Vierundzwanzigster Jahrgang (24)

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Quittung.“ 
Umstehende Mark Pf., 
  
in Worten x 
habe ich aus der Postkasse erhalten. 
, den 189 
(Des Empfängers Namee) «, 
(Des Empfängers Stand 
  
Es wird hierdurch unter Beidrückung des Dienstsiegels bescheinigt), daß obige Quittung von 
de zu................................................·........................ 
eigenhändig vollzogen worden ist. 
, den 189. 
(Dienstsiegel.) 
  
") Die Bescheinigung ist von einem bei der Jahlung nicht betheiligten, zur Führung eines öffentlichen 
Siegels berechtigten Beamten unter Beidrückung des Dienstsiegels auszustellen. 
Der Beglaubigung der Unterschrift bedarf es nicht, · 
q)wenndieQuittungfelbstvoneinerösscntlichenBehörbeodcreiaenizurFühkungeines öffentlichen 
Siegels berechtigten Beamten unter Beidrückung des Dienstsiegels vollzogen ist, 
b) wenn die Versicherungsanstalt, welche die Anweisung ausgestellt hat, bei der Ausstellung der 
Anweisung auf die Beglaubigung der Unterschrift verzichtet hat.
	        
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