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Armee-Verordnungs-Platt.
Herausgegeben vom Kriegsministerium.
24. Jahrgang. erlin den 17. Dezember 1890. Nr. 26.
Gedruckt und in Vertrieb bei E. S. Mittler & Sohn, Königliche Hofbuchhandlung, Kochstraße 68.
Der ' Pränumeratinspreis dieses Blattes beträgt 1.& 50 A. Abonnirt kann werden: Euerhalf bei den
anstalten und bei den Buchhandlungen, in Berlin bei der Expedition, Kochstraße 6
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Nr. 290.
Anlegung von Trauer zu Ehren des verewigten Chefs des 2. Westfälischen Husaren-
Regiments Nr. 11, des Königs Wilhelm III. der Niederlande Majestät.
Ich bestimme hierdurch: Die Offiziere des 2. Westfälischen Husaren-Regiments Nr. 11 haben,
um das Andenken ihres verewigten Chefs, Seiner Majestät des Königs Wilhelm III. der Nieder-
lande, zu ehren, 14 Tage Trauer, durch Tragen des Flors um den linken Unterarm, anzulegen.
Außerdem hat das genannte Regiment zur Theilnahme an den Beisetzungsfeierlichkeiten eine
Abordnung, bestehend aus dem Regiments-Kommandeur, 1 Rittmeister und 1 Lieutenant, zu
entsenden. Ich beauftrage Sie, dies der Armee bekannt zu machen. An das Generalkommando
des VII. Armeekorps habe Ich verfügt.
Groß-Strehlitz den 27. November 1890.
Wilhelm.
An den Kriegsminister.
Kriegsministerium. Berlin den 6. Dezember 1890.
Vorstehende Allerhöchste Rabinete:Ordre wird hierdurch zur Kenntniß der Armee
gebracht.
No. 84/12. 90. A. 2. v. Kaltenborn.