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Kriegsministerium. Berlin den 13. Dezember 1890.
Allgemeines Kriegs-Departement.
Nr. 315.
Bekleidung und Ausrülstung der zu den Unteroffizierschulen, den Unteroffizier-Vorschulen und dem Militär-
Knaben-Erziehungs-Institut in daa Listero kommandirenden Unteroffiziere und Offizierburschen.
Die vorerwähnten Militärpersonen sind mit folgender Bekleidung und Ausrüstung zu versehen:
2 Feldmützen (dem Unteroffizier außerdem eine Schirmmütze),
3 Waffenröcke (1 Parade-, 1 Sonntags= und 1 Dienstrockl,
2 Drillichröcke dem Unteroffizier, 2 Drillichjacken dem Offizierburschen (den Mannschasten der
Mecklenzurg-Schwermschen Truppentheile an Stelle der beiden Drillichjacken 1 Blusei,
3 Halsbinden,
3 Tuchhosen
2 weißleinene Hosen,
2 Drillichhosen,
2 Unterhosen,
1 Mantel,
2 Paar Lederhandschuhe dem Unteroffizier, 1 Paar Tuchhandschuhe dem Offizierburschen,
schuh hge während des sonst noch fällig werdenden
1 Paar Stiefel "1 Klein-Bekleidungsstücke sind gleichzeitig mit einzusinen. Als
1 Paar Schnürschuhe neue Tragezeit ist nur die etatsmäßige in Ansatz ta bringen. Die
1 Paar Sohlen mit Flecken von vornherein mitzugebenden Sohlen und das dritte Hemd
3 Hemden (darunter ein neues)| dürfen von den fällig werdenden Stücken nicht abgerechnet
werden.
mit Zubehör (ohne Haarbusch, aber mit Helmüberzug),
mit Zubehör,
mit Säbeltasche und Schloß,
mit Zubehör,
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Gewehrriemen,
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in Wefeche unter Nr. 36 auf Seite 37 des Armee-Verordnungs-Blattes für 1889 kommt
No. 388/11. 90. A. 2. v. Falckenstein.
Tekturen gelangen zur Versendung:
Nr. 8 bis 10 zur Ausrüstun
« stungs-Nachweisung für den Oberbefehlshaber einer Armee
Nr. 15 bie 20 zur Ausrüstungs= Nachweisung für die Bebesehh und Proviant-Kolonne eines Armee-Ober-