Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Vierundzwanzigster Jahrgang (24)

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2. Die Namen der zu den Lehrkursen zu kommandirenden Lilbiere sio der SInfanterie Schiesschule 
3#½ 14 Tage vor Beginn jedes Kusus von den Truppentheilen mitzutheile 
Hir jeden Stamm-Unteroffizier, Lazarethgehülfen und Gemeinen Gussa- sließlich Burschen der 
ziere der Khriurse ), und zwar für jeden auf einem besonderen Bogen, sind an die Infanterie- 
dun uh. 
a) Das Nationale. 
  
bleibt unausgefüll 
b) Ein Verzeichni sch' Bekleidungs= und Ausrüstungsstücke (das im Muster nicht r . 
22 
7t 
c) Eine Na weisung aus welcher sich die Gebührnisse des Kommandirten an Klein-Beklei- 
le 
dungsstücken, Bekleidungszuschuß, Sohlenaufnähegeld 2c. für die Dauer der Kommandos 
ergeben. 
kheeff Nachweisung Kaleh, ist p der bezügliche Geldbetrag der Infanterie-Schieß- 
schule mittellt Postanweisung zu üb 
Die achressung ist doppelt auszuftrtigen. Die eine Ausfertigung bleibt bei der 
Infanterie-Schießschule, die andere wird, mit Empfangsbescheinigung versehen, dem betreffenden 
Truppentheil krückgesa esandt. 
2) Der bis auf Unterschrift bz. Datum bobständig. ausgefertigte Militär-Fahrschein (Anlage III 
der F. Tr. O.) für den NMäntarsch von S 
e) Eine zinn wie solche in der Instrurten! daa Ausfuhrung der ärztlichen Rapport- und 
Berichterstattung — Beilage zu Nr. 6 des A.-V.-Bl. für 1873, Anmerkung auf Seite 3 
Muster 9 — beschrieben i 
Die sämmtlichen unter 3 aufgeführten Topiere K. sind derart abzusenden, daß ie bei der 
Infanterie-Schießschule 14 Tage vor Eintreffen der Kommandirten in Spandau eingehe 
Die Burschen der zu den zuip kommandirten Offiziere sind der Infanterie- Feehschule 
nicht zu überweisen. Vergl 5 und VIII, 3. 
  
  
*ie 
l 
V. Bekleidung und Ausrüstung. 
— 
Tedem Kommandirten IOffizierburschen s. unter Nr. 51 sind an Bekleidungs= und Ausrüstungs- 
§i mitzugeben: 
eldmützen (dem anterosüter und Lazarethgehülfen außerdem 1 Schirmmütze), 
5 assenröcke (möglich 
2 Drillichjacken (dem kunee, zier und Lazarethgehülfen 1 Drillichrok; den Mann- 
schaften der Großherzoglich Mecklenburgischen Regimenter an Stelle der beiden Drillich- 
jacken 1 Blu use), 
2 Halsbinde 
2 Tu uchhesen enöclicht neue), 
einene Hose, 
2 Drillichhosen, 
2 mterbofen, 
1 
1. Luchhandschuhe (dem Unteroffizier und Lazarethgehülfen 2 Paar Lederhandschuhe), 
Paar vollkommen gute Stiefel (keine Schuhe), 
2 Paar Sert en nebst Flecken, Beschlagg und Aufnähegeld (Sohlen nebst Beschlag und Auf- 
!4 ind nur den zur Stamm-Kompa ommandirten mitzugeben und für die 
pigen Kommandirten der Infanterie-S nsr nur auf Erfordern zu übersenden), 
euhen (darunter ein neues), 
elm bz. Ichato it Zubehör (ohne Haarbusch), 
rnister mit Zubehõör *) 
Leibriemen mit Sä alta und Schloß, 
  
*) Die Tnster der Gemeinen sind mit neuem Bodentheil (A. K. O. v. 12. 12. 89) zu versehen.
	        
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