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2. Die Namen der zu den Lehrkursen zu kommandirenden Lilbiere sio der SInfanterie Schiesschule
3#½ 14 Tage vor Beginn jedes Kusus von den Truppentheilen mitzutheile
Hir jeden Stamm-Unteroffizier, Lazarethgehülfen und Gemeinen Gussa- sließlich Burschen der
ziere der Khriurse ), und zwar für jeden auf einem besonderen Bogen, sind an die Infanterie-
dun uh.
a) Das Nationale.
bleibt unausgefüll
b) Ein Verzeichni sch' Bekleidungs= und Ausrüstungsstücke (das im Muster nicht r .
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7t
c) Eine Na weisung aus welcher sich die Gebührnisse des Kommandirten an Klein-Beklei-
le
dungsstücken, Bekleidungszuschuß, Sohlenaufnähegeld 2c. für die Dauer der Kommandos
ergeben.
kheeff Nachweisung Kaleh, ist p der bezügliche Geldbetrag der Infanterie-Schieß-
schule mittellt Postanweisung zu üb
Die achressung ist doppelt auszuftrtigen. Die eine Ausfertigung bleibt bei der
Infanterie-Schießschule, die andere wird, mit Empfangsbescheinigung versehen, dem betreffenden
Truppentheil krückgesa esandt.
2) Der bis auf Unterschrift bz. Datum bobständig. ausgefertigte Militär-Fahrschein (Anlage III
der F. Tr. O.) für den NMäntarsch von S
e) Eine zinn wie solche in der Instrurten! daa Ausfuhrung der ärztlichen Rapport- und
Berichterstattung — Beilage zu Nr. 6 des A.-V.-Bl. für 1873, Anmerkung auf Seite 3
Muster 9 — beschrieben i
Die sämmtlichen unter 3 aufgeführten Topiere K. sind derart abzusenden, daß ie bei der
Infanterie-Schießschule 14 Tage vor Eintreffen der Kommandirten in Spandau eingehe
Die Burschen der zu den zuip kommandirten Offiziere sind der Infanterie- Feehschule
nicht zu überweisen. Vergl 5 und VIII, 3.
*ie
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V. Bekleidung und Ausrüstung.
—
Tedem Kommandirten IOffizierburschen s. unter Nr. 51 sind an Bekleidungs= und Ausrüstungs-
§i mitzugeben:
eldmützen (dem anterosüter und Lazarethgehülfen außerdem 1 Schirmmütze),
5 assenröcke (möglich
2 Drillichjacken (dem kunee, zier und Lazarethgehülfen 1 Drillichrok; den Mann-
schaften der Großherzoglich Mecklenburgischen Regimenter an Stelle der beiden Drillich-
jacken 1 Blu use),
2 Halsbinde
2 Tu uchhesen enöclicht neue),
einene Hose,
2 Drillichhosen,
2 mterbofen,
1
1. Luchhandschuhe (dem Unteroffizier und Lazarethgehülfen 2 Paar Lederhandschuhe),
Paar vollkommen gute Stiefel (keine Schuhe),
2 Paar Sert en nebst Flecken, Beschlagg und Aufnähegeld (Sohlen nebst Beschlag und Auf-
!4 ind nur den zur Stamm-Kompa ommandirten mitzugeben und für die
pigen Kommandirten der Infanterie-S nsr nur auf Erfordern zu übersenden),
euhen (darunter ein neues),
elm bz. Ichato it Zubehör (ohne Haarbusch),
rnister mit Zubehõör *)
Leibriemen mit Sä alta und Schloß,
*) Die Tnster der Gemeinen sind mit neuem Bodentheil (A. K. O. v. 12. 12. 89) zu versehen.