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Die Kurse begianen am 10. September und endigen am 21. Oktobe
Die Komman
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Die Abfindung d
Zusammenstellung
Kommandos zu den Unterofsizier-Uebungskursen in Spandau, sowie auf den Schießplätzen
bei Darmstadt und Falkenberg maßgebenden Bestimmungen.
I. Beginn und Beendigung der Kurse.
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irten haben im Laufe des 9. September in ihren Bestimmungsorten einzutreffen.
II. Auswahl der Unteroffiziere und Gemeinen.
Die Unteroffiziere sollen im gefechtsmäßigen Schießen gefördert werden. Sie erhalten
eine sorgfältige Unterweisung in Anfertigung, Aufstellung und im Bedienen gefechtsmäßiger
Wie Grselhen und Beclenen der Kriegsfeuer. Ueber die Sicherheitsmeßregeln welche *
efechtsmäßige Schießen erfordert, findet eingehender Unterricht statt. Die Unteroffiziere sind
seiner über die Obliegenheiten des Schießunteroffiziers einer Kompagnie zu belehren und beie
vorhandener Zeit und Gelegenheit im Schulschießen, namentlich in Betreff der besonderen
Uebungen der Unteroffiziere weiterzubilden. · .
Es sind nur Unteroffiziere mit Gewehr, alfo keine Feldwebel und Vizefeldwebel, zu kommandiren.
Die Kapitulations-Erneuerungen sind vor Antritt des Kommandos zu erledigen.
Die zu kommandirenden Gemeinen (Arbeiter und Handwerker) sind lediglich zur Ausführung
von Arbeiten bestimmt. " „
Sämmtliche Mannschaften müssen von guter Führung sein. Dieselben sind so auszuwählen,
daß sie während der Dauer des Kommandos nicht zur Entlassung kommen.
Unmittelbar vor Abmarsch der Mannschaften sind vieselben nach Anleitung des §. 62 der Dienst-
anweisung zur Beurtheilung der Militär-Dienstfähigkeit vom 8. April 1377 ärztlich zu untersuchen.
Es dürfen nur kräftige und völlig gesunde Personen überwiesen werden.
III. Ueberweisung.
Für jeden Kommandirten, und zwar für jeden auf einem besonderen Bogen, sind auszustellen:
a) Das Nationale nach Anlag
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b) ein Verzeichniß der Bekleidungs= und Ausrüstungsstücke (das im Muster nicht Zutreffende
bleibt unausgefüllt),
Wc) der bis auf Unterschrift bz. Datum vollständig ausgefertigte Militär-Fahrschein (Anlage II
der F. Tr. O.) für den Muckmansh, 8 ausgeferng
4) eine Zählkarte, wie solche in der Instruktion zur Ausführung der ärztlichen Rapport= und
Berichterstattung — Beilage zu Nr. 6 des A.-V.-Bl. für 1873, Anmerkung auf Seite 3,
Muster 9 — beschrieben rr
Sämmtliche Ueberweisungspapiere (auch der Kommandirten für Darmstadt und Falkenberg)
müssen am 1. Se
ptember bei der Infanterie-Schießschule in Spandau eingehen und werden nach
beendetem Kommando von den Kommandirten zur Truppe mitgenomme
n.
1 er Kommandirten mit Klein-Bekleidungsstücken ist vor Antritt des Kommandos
für die ganze Dauer desselben zu regeln.
IV. Bekleidung und Ausrüstung.
Jedem Kommandirten
· sind an Bekleidungs= und Ausrüstungsstücken mitzugeben:
eldmützen (dem Unteroffizier und Lazarethgehülfen außerdem 1 Schirmmütze),
d affenröcke
Drillichjacke (dem Unteroffizier und Lazarethgehülfen 1 Drillichrock),