Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Vierundzwanzigster Jahrgang (24)

 
                                                     —   298   — 
Anlage 4. 
—                                   Z u s a m m  e n s t e l l u  n g 
der für die Kommandos zu den Unteroffizier-Uebungskursen in Spandau, sowie auf den bei Darmstadt und Falkenberg maßgebenden Bestimmmungen. 
Die Kurse beginnen am 10. September und endigen am 21. Oktober 
Die Kommandirten haben im Laufe des 9. September in ihren Bestimmungsorten einzutreffen. 
  
 
 
 
Die Abfindung der 
Zusammenstellung 
Kommandos zu den Unteroffizier-Uebungskursen in Spandau, sowie auf den Schießplätzen 
bei Darmstadt und Falkenberg maßgebenden Bestimmungen.
 
                       I. Beginn und Beendigung der Kurse. 
21. Oktober.  
 habe im Laufe de  Septembe   Bestimmungsorten  
                  II. Auswahl der Unteroffiziere und Gemeinen. 
1. Die Unteroffiziere sollen im gefechtsmäßigen Schießen gefördert werden. Sie erhalten 
eine sorgfältige Unterweisung in Anfertigung, Aufstellung und im Bedienen gefechtsmäßiger 
Ziele Herstellen und Bedienen der Kriegsfeuer. Ueber die Sicherheitsmeßregeln welche jedes 
Gefechtsmäßige Schießen erfordert, findet eingehender Unterricht statt. Die Unteroffiziere sind 
seiner über die Obliegenheiten des Schießunteroffiziers einer Kompagnie zu belehren und beie 
vorhandener Zeit und Gelegenheit im Schulschießen, namentlich in Betreff der besonderen 
Uebungen der Unteroffiziere weiterzubilden. · . 
Es sind nur Unteroffiziere mit Gewehr, also keine Feldwebel und Vizefeldwebel, zu kommandiren. 
Die Kapitulations-Erneuerungen sind vor Antritt des Kommandos zu erledigen. 
Die zu kommandirenden Gemeinen (Arbeiter und Handwerker) sind lediglich zur Ausführung 
von Arbeiten bestimmt.   
Sämmtliche Mannschaften müssen von guter Führung sein. Dieselben sind so auszuwählen, 
daß sie während der Dauer des Kommandos nicht zur Entlassung kommen. 
Unmittelbar vor Abmarsch der Mannschaften sind vieselben nach Anleitung des §. 62 der Dienst- 
anweisung zur Beurtheilung der Militär-Dienstfähigkeit vom 8. April 1877 ärztlich zu untersuchen. 
Es dürfen nur kräftige und völlig gesunde Personen überwiesen werden. 
                                      III. Ueberweisung. 
Für jeden Kommandirten, und zwar für jeden auf einem besonderen Bogen, sind auszustellen: 
a) Das Nationale nach ,Anlage  5 
  
b) ein Verzeichniß der Bekleidungs= und Ausrüstungsstücke (das im Muster nicht Zutreffende 
bleibt unausgefüllt), 
c) der bis auf Unterschrift bz. Datum vollständig ausgefertigte Militär-Fahrschein (Anlage II 
der F. Tr. O.) für den Rückmarsch, vollständig ausgefertigte 
4) eine Zählkarte, wie solche in der Instruktion zur Ausführung der ärztlichen Rapport= und 
Berichterstattung — Beilage zu Nr. 6 des A.-V.-Bl. für 1873, Anmerkung auf Seite 3, 
Muster 9 — beschrieben ist. 
2. Sämmtliche Ueberweisungspapiere (auch der Kommandirten für Darmstadt und Falkenberg) 
müssen am 1. Setember 
 bei der Infanterie-Schießschule in Spandau eingehen und werden nach 
beendetem Kommando von den Kommandirten zur Truppe mitgenommen. 
 
Die Abfindung  der Kommandirten mit Klein-Bekleidungsstücken ist vor Antritt des Kommandos 
für die ganze Dauer desselben zu regeln.
 
                              IV. Bekleidung und Ausrüstung. 
1.J edem Kommandirten 
 sind an Bekleidungs= und Ausrüstungsstücken mitzugeben: 
2 Feldmützen (dem Unteroffizier und Lazarethgehülfen außerdem 1 Schirmmütze), 
2 Waffenröcke 
1 Drillichjacke (dem Unteroffizier und Lazarethgehülfen 1 Drillichrock),