Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Vierundzwanzigster Jahrgang (24)

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Sinne zu lehren sein, daß der Schüler durch Beispiele auch aus jenen Epochen für Helden- 
thum und historische Größe empfänglich gemacht wird sowie eine Anschauung von den 
Wurzeln und der Entwickelung unserer Kultur gewinnt. 
Die Erdkunde, die politische wic die physikalische, hat, auf der untersten Stufe von 
der Heimath ausgehend, zunächst den geschichtlichen Unterricht auf den verschiedenen Lehr- 
stufen zu ergänzen und zu unterstützen. Das weitere Ziel des geographischen Unterrichts 
ist, daß der Schüler mit seinem Vaterlande und dessen Eigenart aufs innigste vertraut 
wird, aber auch das Ausland verstehen und würdigen lernt. 
Das Deutsche wird Mittelpunkt des gesammten Unterrichtes. Der Schüler ist in 
jedem Lehrgegenstande zum freien Gebrauche der Muttersprache anzuleiten. In den deutschen 
Lehrstunden selbst gleichwie im Literatur-Unterricht ist bei Auswahl der Lesestücke, Vorträge 
und Aufsätze neben dem klassischen Alterthum, seiner Sagen= und Kulturwelt, auch den 
germanischen Sagen sowie den vaterländischen Stoffen und Schriftwerken ganz besondere 
erücksichtigung zuzuwenden, der Schüler aber auch mit dem geistigen Leben der anderen 
wichtigen Kulturvölker der Gegenwart durch Einführung in einzelne Meisterwerke ihrer 
Literatur bekannt zu machen. 
Im Unterricht der neueren Fremdsprachen ist von den ersten Stufen an die 
Anregung und Anleitung der Kadetten zum praktischen Gebrauche der Sprachen im Auge 
zu behalten. — 
Inwieweit Ich für jetzt eine theilweise Aenderung der Lehrpläne des Kadettenkorps geboten erachte, 
wird Ihnen durch das Kriegsministerium demnächst bekannt gegeben werden. 
4 Ich habe durch Vorstehendes den zur Erziehung und Unterweisung der Kadetten berufenen Organen 
weitere Aufgaben zugewiesen, welche an ihre Einsicht und Thätigkeit erhöhte Anforderungen stellen; Ich halte 
Mich aber überzeugt, daß es ihrer bewährten Hingebung und Pflichttreue gelingen wird, diese Aufgaben in 
Meinem Sinne und zu Meiner vollen Zufriedenheit zu lösen. 
Mit Ihren Vorschlägen über die Art und Weise, wie die militärische Jugend auch auf den Kriegs- 
schulen für die erziehlichen Aufgaben ihres Berufes vorzubereiten ist, bin Ich einverstanden. 
Ich will, daß diese Meine Ordre zur allgemeinen Kenntniß der Armec gelangt, und habe Ich dieser- 
halb an das Kriegsministerium verfügt. 
Berlin den 13. Februar 1890. 
Wilhelm. 
An 
den General-Inspekteur des Militär-Erziehungs= und Bildungswesens. 
Ich lasse Ihnen beiliegend Abschrift Meiner Ordre vom heutigen Tage an den General-Inspekteur 
des Militär-Erziehungs= und Bildungswesens mit dem Auftrage zugehen, in Bezug auf die geaer der 
Lehrpläne des Kadettenkorps im Sinne dieser Meiner Ordre sowie wegen der allgemeinen Bekanntmachung 
derselben das Erforderliche unverzüglich zu veranlassen. "“ 
Berlin den 13. Februar 1890. 
Wilhelm. 
An den Kriegsminister. 
Kriegsministerium. Verlin den 13. Februar 1890. 
Vorstehende Allerhöchste Rabinets-Ordres werden hiermit zur Kenntniß der Armee gebracht. 
No. 224/2. 90. A. 2. v. Verdy.
	        
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