Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Vierundzwanzigster Jahrgang (24)

für die Ueberweisung der durch Militärgerichte Veru 
gefängnisse und Fest 
6s 
III. Uebersicht 
2 
s I u 
rtheilten an die Festungs-Gefangenanstalten, Festungs- 
A. Festungs-Gefangenanstalten und Festungsstuben Gefangenanstalten. 
Bei Nr. 1 ist zuzusetzen hinter 1 „und 17“, 
5 hinter 15 „und 16“. 
B. Festungsgefängnisse. 
  
  
  
  
  
  
  
ezeichnun 
Armee- Bezeichnung des Gerichts, Angabe B ie 8 Bemerkungen 
. r emer 
. - .. . Festungs- 
lorps welches verurtheilt hat der Strafdauer gesängmsses 
Garde — —. Spandau Bemerkung 
ist zu streichen. 
I.„Gericht der Kommandantur Danzig“ — — — 
„Gericht der Kavallerie-Division“ 
ist zu streichen. 
II. „Colberg“ 
„Gericht der Kommandantur Thorn“ „desgl. „Graudenz“ Bemerkung 
ist zu streichen. ist zu streichen. ist zu streichen.ist zu streichen. 
XV. Korps-Gericht, Gericht der 30. Division Ohne Rücksicht auf Straßburg i. E. 
und des Gouvernements Straßburg i. E.] die Strafdauer. 
Gericht der 31. Dinision. desgl. Rastatt. 
i 
XVI. Korps-Gericht, Gericht der 33. und Ohne Rücksicht Straßburg i. E. — 
34. Division, des Gouvernements Metz auf die 
und der Kommandantur Diedenhofen. Strafdauer. 
XVII. 
  
Korps-Gericht, Gericht der 35. und 
36. Division, der Kommandanturen 
Danzig und Thorn. 
  
Ohne Rücksicht 
Strasdauer. 
Graudenz. 
 
	        
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