Insbesondere haben Anspruch:
a) die Offi ziere und Beamten bei Einzelentsendung auf die chargenmäßigen Tagegelder bz.
Feslffe bei einer Entsendung mit einem Lommando auf die chargenmäßige
Kommando e; im letzteren Falle aüch auf freies Quar
e iann 4 Aan auf freies Luartier und — mit ue der Marschtage, en d
uf Grund des Naturalleistungsgesetzes Quartierverpflegung zuständig ist — auf tägliche
Zulagen in den Mindestbeträ agen von 1 M. für den nsftzer und 70 Pf. für jeden
Gemeinen;#) sowie die 2 ien der Unteroffiziere für jeden Tag der a#e irn der
letzteren auf mindestens 50 P
2. Diese Felllehhungen finden — auch Anwendung, wenn die militärische Hilfe ausnahnspeise
— in dringenden hällen — auf unmittelbares Ansuchen von Zivilpersonen gestellt wird, wel
sich hierbei zuvor bereit erklären müssen, die durch die Entsendung des Kommandos gegen die
Bernisonverpflegung entstehenden Mehrkosten zu tragen.
Falle eine Erhöhung der unter 1 aufgeführten Sätze erwünscht erscheint, so bedarf es hierzu
esonderer Vereinbarung. Eine solche ist auch erforderlich, wenn bei einer in der eigenen Gar-
nison des Truppentheils stattfindenden Hilfeleistung besondere Umstände die Gewährung von Zu-
lagen nothwendig machen.
Ueber die Kommandos zur Durchführung von Absperrungsmaßregeln gegen die Rinderpest und
zur Bewachung von Zidilstrafanstalten gelten besondere Bestimmungen.
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Kriegsministerium.
Waffen-Departement. Berlin den 4. März 1891.
Nr. 71.
Verwendung von maschinell hergestellten Stahlzwieseln für Sattelböcke 0/64 der Feld--Artillerie.
Fur etwaigen Ersatz von Zwieseln für Sattelböcke C/64 sind in Zukunft fchel herge estellte Stahlzn wiesel
U verwenden; dieselben sind aus der Artillerie-Werkstatt Spandau zu beziehen. Der Preis eines Bahl-
· orderzwiesels beträgt 1,50 ./K., eines Stahl-Hinterzwiesels 2,20 M.
No. 575/2. 91. D. 2. Miller.
Kriegsministerium. »
Departement für das Invalidenwesen. Berlin den 4. März 1891.
Nr. 72.
Wohlthätigkeit.
Aus den für 1890/91 fälligen Zinsen einer von dem Königlichen Hoflieferanten, Kommissionsrath Hoff in
Berlin * Fitiltung ind folgenden 10 hilfsbedürftigen Veteranen der Feldzüge von 1813/15, nämlich:
Horn in Seien (Gut), Kreis Friedland O./Pr.;
Suster undr in Woritten bei Bessellen, geis Allenstein B. / Pr.;
Gottlieb Krause in Marrdorf, Kreis Lebu
August Flemming in Farrmln F „Rothenburg O./L.;
dren illmann in Arnoldsdorf, Kreis Neiße i. / Schl.;
akob Prieske in Lretsschin, Kreis Neustadt Wn ;
Adam Müller in Prechlau, Kreis Schlochau W. / Pr.;
Bernard Püttmann in Lavesum, Kreis Coesfeld;
Gottlieb Liebenow in Fiddichon, Kreis Hrefendgen
riedrich Backhaus in Schlössin, Kreis Naugard
sowie den nachbenannten 6 bei Lrsturinuiig der Duppeler Schanzen invalide gewordenen Soldaten und zwar:
11. Vie rich Grohn in Schwe
12. Eduard Gutsche in Stwent
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Neben diesen Zulagen sind nur die Gornison-Verpslegungsgebührniss zuständig.
Diese Vereinbarungen sind seitens der Generalkommandos mit den beerprästhenten bz. für den Bereich
der Justizverwaltung mit den Präsidenten der Oberlandesgerichte und den Oberstaatsanwälten und für den Bereich der
Slachseisenbahn, Vealtun mit den Präsidenten der Königlichen Eisenbahn-Direktionen zu treffen.