#
tärgemeinde einerseits, sowie für die gesammte katholische Militärgemeinde andererseits anzulegenden Garnison-
Kirchenbücher sind auch von den mit der Fintärseclage beauftragten evangelischen und katholischen Civilgeist-
lichen in der vorgeschriebenen Weise zuf
Bezüglich des Musters zu den . Trauungs= und Todtenregistern für die katholischen Militär-
gemeinden esschgen besondere Bestimmungen.
No. 571/2. 91. C. 3. v. Spitz.
Kriegsministerium.
Waffen-Departement. Berlin den 24. März 1891.
Nr. 87.
Minimal-Maulweite der Kneifzange mit Nietvorrichtung zu dem Schmirdegeräth für den Fahnen-
schmied bei der Feld-Artillerie und Fuß--Artillerie
Der E Erlaß vom 9. September 1890 Nr. 921/8. 90. D. 2, Ziffer 7 letzter Absat, wird dahin ergänzt, daß
für die noch nicht gelieferten und (tuktnftig zu beschaffenden Kneifzangen mit Nietvorrichtung eine Minimal-
Maulweite von „40 mm“ festgesetzt wird.
No. 681/2. 91. D. 2. Müller.
Verwaltungsrach der Lebensversicherungsanstalt
für die Armee und Marine. Berlin den 21. März 1891.
Nr. 88.
Bekanntmachung der Lebensversicherungsanstalt für die Armee und Marine.
Die achtzehnte ordentliche General-Versammlung der Mitglieder der Lebensversicherungsanstalt für
die Armee und Marine (vergl. §. 11 des Statuts) ist auf
Sonnabend, den 25. April d. J., Vormittags 10 Uhr,
festgesetzt worden und wird im Sitzungssaale der Anstalt, Linkstraße Nr. 42 1, abgehalten werden.
Tages-Ordnung:
Vorlage des achtzehnten Rechenschaftsberichtes für das Jahr 1890,
Prüfung desselben und Ertheilung der Decharge.
Nach Schluß der ordentlichen findet daselbst eine
—äaouerordentliche General-Versammlung— t
statt.
Tages-Ordnung:
Statuten-Aenderung.
v. Spitz,
Generallieutenant und Direltor des Departements für das Invalidenwesen im Kriegsministerium, Vorsitzender.
Deckblätter gelangen zur Versendung:
Zu den Schußtafeln Nr. 4, 5, 8, 10, 11, 12, 12 a, 13 und 13a.