Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Fünfundzwanzigster Jahrgang (25)

Ueberwachung 
der Wlnsdm 
Tilgun 
—i 
Vorschüsse. 
Tilgung der bls- 
herigen Vorschuß- 
reste. der 
Adijulanten. 
Uebergang von 
der Chargengeld- 
Perechtigung zur 
Veree * 
rechtig 
20 
8 21. 
Die Intendanturen haben bei jeder sich darbietenden Ge- 
legenheit, insbesondere bei jeder Kassenrevision und Musterung, 
sowie bei der Feststellung der Jahresabschlüsse der Korps- 
Zahlungsstellen darüber zu wachen, daß die Tilgung der Pferde- 
geld-Vorschüsse regelmäßig stattfindet. Bezüglich der Vorschüsse 
bei der General-Militärkasse wird diese Kontrole durch die be- 
treffende Stelle des Kriegsministeriums ausgeübt. 
8 22. 
Die Tilgung derjenigen Vorschußreste der nunmehr pferde- 
geldberechtigt werdenden Adjutanten, welche aus der vorschuß- 
weisen Gewährung der bis dahin zuständig gewesenen „Geld- 
vergütung zur Beschaffung von Dienstpferden“ in Höhe von 
825 Mk. auf fünfjährige Dauer herrühren, erfolgt künftig 
durch Einbehaltung der für das betreffende Pferd zuständigen 
Monatsraten an Pferdegeld nach Maßgabe des § 10. 
Auf die bei Inkrafttreten der vorliegenden Bestimmungen 
vorhandenen bezw. aus jener Geldvergütung beschafften Pferde 
der gedachten Adjutanten finden die vorstehenden Bestimmungen 
über Ersatzgewährung bei unverschuldetem Verlust (§ 15) ein- 
tretenden Falls mit der Maßgabe Anwendung, daß die Ersatz- 
gewährung in dem Erlaß des an dem verunglückten Pferde 
noch derzeitig haftenden Vorschußrestes (Ausgabe trägt Kapitel 
32, Titel 3) neben der vorschußweisen Gewährung des neuen 
Pferdegeldes auf 6 bezw. 8 jährige Dauer zur Neubeschaffung 
eines Pferdes besteht. 
8 23. 
Wird ein bis dahin chargenpferdberechtigter Offizier pferde- 
geldberechtigt,“) so darf derselbe sein bisheriges Chargenpferd als 
Eigenthum behalten. Er hat alsdann die im § 17 des Remon- 
tirungs-Reglements vorgesehene Geldentschädigung für die noch 
nicht abgelaufene Dauer als Chargenpferd zu zahlen, welche der 
Remontirungs-Abtheilung anzubieten ist. In Höhe dieser Geld- 
  
  
*) Z. B. wenn ein Premierlientenant der reitenden Artillerie zum Chef 
einer fahrenden Batterie ernannt wird.
	        
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