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Armee-Verordnungs-Platt.
Herausgegeben vom Kriegsministerium.
25. Jahrgang. gerlin den 18. Januar 1891. Nr. 1.
Gedruckt und in Vertrieb bei E. S. Mittler & Sohn, Königliche Hofbuchhandlung, Kochstraße 68.
Der vierteljährliche Pränumerationspreis vieses Blattes beträgt 1.4 50 A. Abonnirt kann werden: außerhalb bei den
Postanstalten und bei den Buchhandlungen, in Berlin bei der Expedition, Kochstraße 68.
Bei Letzterer erfolgt auch der Verkauf einzelner Nummern dieses Blattes; der Preis derselben richtet sich nach der Anzahl
er Druckbogen; jeder Truckbogen von 8 Seiten wird dabei mit 20 XN berechnet, falls nicht für einzelne Nummern noch
besonders eine Preisermäßigung festgesetzt ist. — Die Expedition liefert auch nur auf einer Seite bedruckte, zum
Einkleben in die Akten geeignete Exemplare. Dieselben sind zum vierteljährlichen Pränumerationspreise von 1.X. 90 A
durch die Post oder in direlter Zusendung von der Expedition zu beziehen.
Nr. 1.
Errichtung der Stelle eines Inspizienten des Feld-Artillerie-Materials und anderweite Festsetzung des
Diensttitels des Iuspizienten des Artillerie-Materials.
Auf den Mir gehaltenen Vortrag bestimme Ich, daß bis zur erfolgten Etatisirung der Stelle eines
Inspizienten des Feld-Artillerie-Materials ein Stabsoffizier der Eien- Frülleie zur Wahrnehmung der
Geschäfte desselben zu kommandiren ist. Der Inspizient des Artillerie-Materials erhält den Dienmel
„Inspizient des Fuß-Artillerie-Materials“ und hat als solcher fortan nur das Uebungs-Material der Fuß-
Artillerie, das Material der Festungs-, Belagerungs= und Küsten-Artillerie sowie die Fabrikate der Artillerie=
Werkstätten zu besichtigen.
Das Kriegsministerium hat hiernach das Weitere zu veranlassen.
Berlin den 18. Dezember 1890.
Wilhelm.
v. Kaltenborn.
An das Kriegsministerium.
Kriegsministerium. Berlin den 12. Januar 1891.
Vorstehende Allerhöchste Kabinets Ordre wird zur Kenntniß der Armee gebracht.
No. 371/1. 91. D. 2. v. Kaltenborn.
Nr. 2.
Kinuriemen und anderweite Beestigungsvorrichtung M#en diesen beziehungsweise für Schuppenketten am
elm M/87.
Ich enehmige für Nebeschaffungen die beifolgende Probe des Kinnriemens sowie die anderweite Befestigungs-
Prescheung“ für diesen beziehungsweise für Schuppenketten am Helm MI/87 und beauftrage das Kriegsministerium,
hiernach das Weitere zu veranlassen.
Berlin den 8. Januar 1891.
Wilhelm.
v. Kaltenborn.
An das Kriegsministerium. -