Armee-Verordnungs-Blatt.
Herausgegeben vom Kriegsministerium.
25. Jahrgang. Serlin den 4. April 1891. Nr. 7.
Gedruckt und in Vertrieb bei E. S. Mittler & Sohn, Königliche Hofbuchhandlung, Kochstraße 68.
Der vierteljährliche Pränumerationspreis dieses Blattes beträgt 1.4¾ 50 A. Abonnirt kann werden: außerhalb bei den
ostanstalten und bei den Buchhandlungen, in Berlin bei der Expedition, Kochstraße 68.
Bei Letzterer erfolgt auch der Verkauf einzelner Nummern dieses Blattes; der Preis derselben richtet sich nach der Anzahl
der Druckbogen; jeder Druckbogen von 8 Seiten wird dabei mit 20 X berechnet, falls nicht für einzelne Nummern noch
besonders eine Preisermäßigung festgesetzt ist. — Die Expedition liefert auch nur auf einer Seite bedruckte, zum
Einkleben in die Akten geeignete Exemplare. Dieselben sind zum vierteljährlichen Pränumerationspreise von 1.X. 90 A
durch die Post oder in direkter Zusendung von der Expedition zu beziehen.
Nr. 91.
Bewaffnung der Kanoniere der fahrenden Batterien mit dem Revolver 83.
Auf den Mir gehaltenen Vortrag bestimme Ich, daß die Kanoniere der fahrenden Batterien nach Maßgabe
der verfügbaren Mittel mit dem Revolver 83 bewaffnet werden. Das Kriegsministerium hat hiernach das
Weitere zu veranlassen.
Berlin den 12. März 1891. ·
Wilhelm.
v. Kaltenborn.
An das Kriegsministerium.
Kriegsministerium. Berlin den 2. April 1891.
Vorstehende Allerhochste Kabinets: Ordre wird hiermit zur Kenntniß der Armee gebracht mit
dem Hinzufügen, daß weitere Bestimmungen nachfolgen werden.
No. 165/3. 91. A. 3. v. Kaltenborn.
Nr. 92.
Errichtung von Filial-Artilleriedepots.
Auf den Mir gehaltenen Vortrag bestimme Ich: Zum 1. April 1891 ist in Brandenburg an der Havel,
Frankfurt an der Oder und im Lockstedter Lager je ein Filial-Artilleriedepot der Artilleriedepots beziehungs-
weise Skardau, Cüstrin und Rendsburg zu errichten. Das Kriegsministerium hat hiernach das Weitere
zu veranlassen.
Berlin den 25. März 1891.
Wilhelm.
v. Kaltenborn.
An das Kriegsministerium.
Kriegsministerium. Berlin den 30. März 1891.
Vorstehende Allerhöchste Rabinets-Ordre wird zur Kenntniß der Armee gebracht.
Die erforderlichen besonderen Bestimmungen werden den betheiligten Stellen demnächst zugehen.
No. 925/3. 91. D. 2. v. Kaltenborn.
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