—
—n#
— uz —
. Etat 73 und 118, Seite 1. Die Anmerkung hat zu l
Ber diis der Etatspreise und — wür Bekleidungs= und Ausrüstungsstücke um-
tehend
. Etat 77, 85, 89 und 90, Seite 1. In der Anmerkung ist die Zahl 71 in 73 abzuändern.
4Etat 119 bis 125, Seite 1. In der Anmerkung ist die Zahl 115 in 118 abzuändern.
4FlEtat 128 und 129, Seite 1. Die Anmerkung hat zu lauten:
Berechnung der Etatspreise und ang hat z u für Bekleidungsstücke und für Ausrüstungs-
stücke der Pferde umstehend, für Ausrüstungsstücke der Mannschaften im Etat 119. Der Etats-
preis der Epauletten beträgt jedoch 2 „K. 60 Pf.
. Etat 130, Seite 1. Der Anmerkung ist hinzuzufügen:
Der Etatspreis für Epauletten beträgt jedoch 3 „K. 40 Pf., die Jahresentschädigung 57 Pf.
lEtat 132, Seite 1. In der Anmerkung ist die Zahl 117 in 128 (özuändern und hinter derselben zu-
zusetzen: Der Etatspreis der Epauletten beträgt jedoch 2 J. 60 Pf.
. Etat 133, Seite 1. Der Anmerkung ist hinzuzufügen:
Der Etatspreis der Epauletten beträgt jedoch 2 K. 60 Pf.
Etat 134. Seite 1 ist statt 3 4 * pf. zu seben 18 M. 44 *
2
- * - 3 - - - 2- -
: 11= O0V07 v35 - -
: 16= 9 16 --74
. Etat 135, Seite 1. unter B ist in Spalte 2 und 3
stat 1 2 15 r zu seten 4 *v M.
*
. Etat 1553, Seite 1. Die Jahreseinheitssätze für Ausrüstungsstücke der Mannschaften sind um 2 Pf. zu
ermäßigen.
Etat 135b, Seite 1.
Unter 4. K. stodl die Anäteg in 1ralte 1 und 3 um 2 Pf. zu erhöhen.
Unter B. sind in Spalte 2
fur einen rwite 6 *?7 .
einzutragen.
. Etat 136, Seite 1.
Ünter 8 sind in Spalte 2 und 3
für einen Unterosftzer 4 10 t.
Gemeine 3
einzutragen.
Die Anmerkung hat zu lauten
s 2 r Etelspreise und Jahreseinheitssätze für Bekleidungs= und Ausrüstungs=
tücke umste
Seite 2, 3 und 5. Da der Etat auch für die Stabsordonnanzen des XVI. und XVII. Armee-
borps. maßgebend ist, so sind die Angaben unter A. I Nr. 9b bz. B. a Nr. 4b, unter Summe b
und in der Erläuterung zu A. I. 9 b entsprechend zu ergänzen.