Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Fünfundzwanzigster Jahrgang (25)

— 134 — 
Nr. 117. 
Aufhebung des General-Artillerie-Komités. 
Auf den Mir gehaltenen Vortrag bestimme Ich, daß das General-Artillerie-Komité aufgehoben wird. Ich 
weatte Mir vor, in Bedarfsfällen besondere Kommissionen zur Begutachtung artilleristischer Fragen zu 
erufen. 
Berlin den 9. April 1891. " 
. Wilhelm. 
An das Kriegsministerium. v. Kaltenborn. 
Kriegsministerium. — Berlin den 22. April 1891. 
Vorstehende Allerhöchste Rabinete= Ordre wird hiermit zur Kenntniß der Armee gebracht. 
No. 475/4. 91. A. 1. v. Kaltenborn. 
t. 118. 
Organisatorische Bestimmungen für die Kaiserliche Schutztruppe für Deutsch-Ostafrika. 
Ich genehmige die anliegenden „Organisatorischen Bestimmungen“ für Meine Schutztruppe für Deutsch-Ost- 
— afrika und ermächtige Sie, wegen ihrer Ausführung das Weitere zu veranlassen, sowie erforderlich werdende 
Erlännrungen, Ergänzungen und Abänderungen dazu, sofern sie nicht prinzipieller Natur sind, selbständig 
zu verfügen. 
Berlin den 9. April 1891. 
[ 
Wilhelm. 
An den Reichskanzler. 
v. Caprivi. 
Kriegsministerium. Berlin den 29. April 1891. 
Vorstehende Allerhöchste Rabinete Ordre nebst den anliegenden „Organisatorischen Bestimmungen“ 
wird mit dem Bemerken zur Kenntniß der Armee gebracht, daß . 
1. die unter Abschnitt VII. A. 1 der bezeichneten Bestimmungen beregten Meldungen seitens der 
Generalkommandos rc. zum 1. Juni und 1. Dezember jeden Jahres dem Allgemeinen Kriegs- 
Departement zu übermitteln sind, » 
2. die ebendaselbst unter c geforderte Zusicherung der Wiederaufnahme in die Armee bezüglich der 
Offiziere, Sanitätsoffiziere und oberen Beamten diesseits herbeigeführt werden wird. 
Die bisherigen Meldungen zum Uebertritt in die Schutztruppe sind bis auf einzelne, welche den General= 
kommandos des VI., X. und XVI. Armeekorps werden bezeichnet werden, als erloschen zu betrachten und 
daher zutreffenden Falles von den betreffenden Bewerbern zum nächsten Termin zu erneuern. 
Nach Mittheilung des Reichs-Marine-Amts ist der Etat der Schutztruppe in allen Chargen gegen- 
wärtig voll oder nahezu voll besest, Abgänge in besonderem Umfange stehen vorläufig nicht zu erwarten. 
Die Bewerber haben daher auf baldige Einberufung nur geringe Aussicht. 
No. 654/4. 91. A. 1. v. Kaltenborn. 
Nr. 119. 
Uniform der in etatsmäßigen Stellen des Kriegsministeriums befindlichen pensionirten Offiziere. 
Auf den Mir gehaltenen Vortrag bestimme Ich: Die in etatsmäßige Stellen des Kriegsministeriums 
kommandirten penstonirten Offiziere tragen zu der ihnen bewilligten Uniform die aktiven Dienstabzeichen. Das 
Kriegsministerium hat das Wet:tere zu veranlassen. 
Berlin den 28. April 1891. · 
Wilhelm. 
An das Kriegsministerium. 
Kriegeministerium. — Berlin den 5. Mai 1891. 
Vorstehende Allerhoͤchste Rabinets: Ordre wird hierdurch zur Kenntniß der Armee gebracht. 
No. 1031/4. 91. K. M. v. Kaltenborn.
	        
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