Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Fünfundzwanzigster Jahrgang (25)

Kriegsministerium. 
Militär-Oekonomie-Departement. Berlin den 2. Mai 1891. 
Nr. 137. 
Aenderung der Anleitung zur Herstellung zerlegbarer Wohnbaracken. 
Hinter Absatz 2 des Beispiels 2, Wohnbaracke aus Wellblech in Kielbogenform, (Seite 8), ist einzuschalten: 
„Die Fenster haben, abweichend von den Zeichnungen Tafel 4, 5 und 7, eine Höhe von 80 cm. 
Die Oberkante des Fensters liegt 1,80 m über dem Fußboden.“ 
Deckblätter werden nicht ausgegeben. 
No. 42/5. 91. B. 4. Erfling. 
Kriegsministerium. — J 
Waffen-Departement. Berlin den 4. Mai 1891. 
Nr. 138. 
Ausgabe einer neuen Ausrüstungs-Nachweisung. 
Die Ausrüstungs-Nachweisung für eine Kolonne des Feld-Munitions-Parks ist neu gedruckt worden und wird 
den Kommando= 2c. Behörden in der erforderlichen Anzahl von Exemplaren unter Umschlag yse en. 
Die bisherige Ausrüstungs-Nachweisung für eine Kolonne des Feld-Munitions-Parks — aufgestellt 
1886 — tritt hierdurch außer Kraft. 
. D. 2. 
No. 120/5. 91 Miller. 
Krriegsministerium. WMWW2 ö 
Militär-Oekonomie-Departement. Berlin den 4. Mai 1891. 
Nr. 139. 
Ausgabe einer neuen Tafel IV der Zeichnungen zu der Anleitung für den Bau von Schießständen vom 
30. Nürs 1890. 
Zur Erhöhung der Sicherheit des Anzeigerpersonals sind die verdeckten Anzeigerdeckungen auf den Schul- 
aiesänden gen aus slhauerwerr herzustellen und mit einem Bretterabschluß nach der Schießbahn und dem 
eschoßfang hin zu versehen. 
Das Nähere ergiebt die den Kommandobehörden mittelst Umschlags in der erforderlichen Anzahl 
zugehende neue Tafel IV der Zeichnungen zu der Anleitung für den Bau von Schießständen. 
Die bisherige Tafel IV der Zeichnungen tritt außer Kraft. 
J. V. 
No. 57/5. 91. B. 4. Erfling. 
Deckblätter gelangen zur Versendung: 
Nr. 40 bis 71 zur Militär-Veterinär-Ordnung nebst Anhang, · . 
Nr. 1 bis 6 zur Vorschrift über die Aufbewahrung und die Behandlung der für den Kriegsfall benöthigten 
Handwaffen, welche nicht in Artilleriedepots, sondern in den Formationsorten der Truppen auf- 
bewahrt werden, . 
Nr. 126 bis 161 zur Vorschrift für die Verwaltung des Materials der Feld-Artillerie, 
Nr. 8 bis 27 zur Ausrüstungs-Nachweisung für den Stab 1. eines Feld-Artillerie-Regiments 2c., 
Nr. 1 bis 7 zur Ausrüstungs-Nachweisung für den Stab einer Abtheilung der Munitions-Fuhrpark-Kolonnen, 
Nr. 1 bis 5 zur Ausrüstungs-Nachweisung für das Parkkommando eines Artillerie-Belagerungs-Trains, 
Nr. 2 zur Schußtafel Nr. I2a, 
Nr. 2 sur Schußtafel Nr. 13a, 
1 bis 4 zur Kriegs-Besoldungs-Vorschrift, » . . 
Nr. 54 bis 56 zu den Gebührniß-Nachweisungen (Beiheft zur Kriegs-Besoldungs-Vorschrift). 
  
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