Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Fünfundzwanzigster Jahrgang (25)

Kriegsministerium. 
Allgemeines Kriegs-Departement. Berlin den 19. Mai 1891. 
Nr. 160. 
Ansgabe der Bestimmungen für den Geschäftsverkehr der Fortifikationen, Pionier-Bataillone, Artillerie= 
depots, Fuß-Artillerie-Truppentheile und Traindepots mit den Reichs-Post-Behörden in Angelegenheiten 
der Militär-Telegraphie. 
Den betreffenden Kommandobehörden wird die erforderliche Anzahl Abdrücke der vorbezeichneten Bestimmungen 
mit Vertheilungsplan unter Umschlag zugehen. 
Die bisherigen diesbezüglichen Bestimmungen vom 7. September 1890 treten außer Kraft. 
J. V. 
No. 228/5. 91. A. 4. Paulus. 
Kriegsministerium. 
Waffen-Departement. Berlin den 21. Mai 1891. 
Nr. 161. 
7 Wrüstungs-Nachweisungen für Feld-Artillerie-Formationen. 
Die Ausrüstungs-Nachweisungen für Feld-Artillerie-Formationen, welche in letzter Zeit neuaufgestellt und 
ohne die Bezeichnung „Nur für den Dienstgebrauch bestimmt“ verausgabt worden sind, gehören auch weiter- 
hin zu den nur für den Dienstgebrauch bestimmten Druckvorschriften. 
4 
J. V. 
No. 804/5. 91. D. 2. Schüler. 
Kriegsministerium. 
Waffen-Departement. Berlin den 23. Mai 1891. 
Nr. 162. 
Allgemeine Bemerkungen des Inspizienten der Waffen bei den Truppen, Waffen-Inspizirungen 1890. 
Die Bemerkungen können seitens der Truppen rc. zum Preise von 0,05 1 für das geheftete, 0,15.X für 
das kartonnirte Exemplar von der Königlichen Hofbuchhandlung von E. S. Mittler & Sohn, Berlin SW., 
Kochstraße 68—70 bezogen werden. 
J. A. 
No. 470/5. 91. D. 1. v. Gößnitz. 
Kriegsministerium. · . 
Waffen-Departement. Berlin den 23. Mai 1891. 
Nr. 163. 
Aenderung des Preistarifs über Fabrikate der Artillerie-Werkstätten. 
An Stelle der unter laufende Nr. 818, 821 bis 824, 327 und 828 aufgeführten Preise treten die Preise 
von bz. 1 J/4, 45 Pf., 20 (/1 80 Pf., 15 Pf., 10 Pf., 13 Pf. und 08 Pf. 
No. 1186/3. 91. D. 3. Müller. 
Deckblätter gelangen zur Versendung: 
Nr. 1 und 2 zu dem Entwurf: Dienst der Fuß-Artillerie bei der Vertheidigung von Festungen, 
Nr. 76 zu dem Entwurf eines Reglements zur Bedienung, Behandlung und Handhabung der 3,7 cm Revolver- 
Kanone der Landartillerie.
	        
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