Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Fünfundzwanzigster Jahrgang (25)

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Armee-Verordnungs-Blatt. 
Herausgegeben vom Kriegsministerium. 
25. Jahrgang. erlin den 14. Juni 1891. Nr. 13. 
Gedruckt und in Vertrieb bei E. S. Mittler & Sohn, Königliche Hofbuchhandlung, Kochstraße 68. 
Der wi Präntmerationsrreig dieses Blattes beträgt 1.¾ 50 A. Abomnirt kann We G-erhalb bei den 
Postanstalten und b in Buchhandlungen, in Berlin bei der EFot3 Kochstra 
Bei Letzterer erfolgt auch der Verkauf n d Nummern dieses Blattes; der Preis derselben Aras s6s6 nach der Anzahl 
ia Druckbogen; jeder Truckbogen von 8 Seiten wird dabei mit 20 A berechnet, salls nicht sar einzelne Nummern noch 
* eine Preisermäßigung feslgesetzt ist. — Die Expedition liefert auch nur auf einer Seite bedruckte, zum 
Einkleben in die Akten geeignete Exemplare. Dieselben sind zum vierteljährlichen Pränameeraltespreife von 1 4. 90A 
durch die Post oder in direkter Zusendung von der Expedition zu beziehen. 
  
  
  
Nr. 164. 
Erscheinen der Kürassier-Regimenter ohne Kürasse bei den großen Paraden gelegentlich der Kaisermanöver. 
Auf den Mir gehaltenen Vortrag bestimme Ich, daß die an Kaisermanövern theilnehmenden Kürassier-Regimenter 
zu den bei dies Gelegenheit stattfindenden großen Paraden ohne Kürasse zu erscheinen haben. Das Kriegs- 
ministerium hat hiernach das Weitere zu veranlassen. 
Potsdam den 30. Mai 1 
  
Wilhelm. 
v. Kaltenborn. 
An das Kriegsministerium. 
Kriegeminssteriun. Berlin den 10. Juni 1891. 
Vorsthende Allerhöchste Rabinete Ordre wird hierdurch zur Kenntniß der Armee gebracht. 
No. 106/6. v. Kaltenborn. 
Kriegsministerium. Berlin den 3. Juni 1891. 
Nr. 165. 
Aenderung des F. 33 der Garnisondienst.Vorschrift vom 13. September 1888. 
Mit W#llerhöchlter Se Gepehmigung erhalten auf Seite 47 der Garnisondienst- Vorschrift die Zeilen 8 und 9 
von oben folgende 
s asunge der dortigen Kommandantur von dem Gardekorps, II., III., IV., V., VI., VII., 
, IX., X., XI. und XVII. Armeekorps gestellt“. 
Deckblätter ½ nicht zur Ausgabe. 
No. 464/5. 91. A. v. Kaltenborn. 
Kriegsministerium. Berlin den 28. Mai 1891. 
. 166. 
Abänderungen der Bestimmungen, über Bade- * Brunnenkuren vom 5. Juni 1889. (Beilage zu Nr. 15 
Armee-Verordnungs-Blattes für 1889.) 
1. Seite 10. S. 15 1. 
Den Kurorten, in welchen die Mannschaften die Mundverpflegung geliefert erhalten, 
tritt Rehburg hinzu. 
 
	        
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