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Armee-Verordnungs-Blatt.
Herausgegeben vom Kriegsministerium.
25. Jahrgang. erlin den 14. Juni 1891. Nr. 13.
Gedruckt und in Vertrieb bei E. S. Mittler & Sohn, Königliche Hofbuchhandlung, Kochstraße 68.
Der wi Präntmerationsrreig dieses Blattes beträgt 1.¾ 50 A. Abomnirt kann We G-erhalb bei den
Postanstalten und b in Buchhandlungen, in Berlin bei der EFot3 Kochstra
Bei Letzterer erfolgt auch der Verkauf n d Nummern dieses Blattes; der Preis derselben Aras s6s6 nach der Anzahl
ia Druckbogen; jeder Truckbogen von 8 Seiten wird dabei mit 20 A berechnet, salls nicht sar einzelne Nummern noch
* eine Preisermäßigung feslgesetzt ist. — Die Expedition liefert auch nur auf einer Seite bedruckte, zum
Einkleben in die Akten geeignete Exemplare. Dieselben sind zum vierteljährlichen Pränameeraltespreife von 1 4. 90A
durch die Post oder in direkter Zusendung von der Expedition zu beziehen.
Nr. 164.
Erscheinen der Kürassier-Regimenter ohne Kürasse bei den großen Paraden gelegentlich der Kaisermanöver.
Auf den Mir gehaltenen Vortrag bestimme Ich, daß die an Kaisermanövern theilnehmenden Kürassier-Regimenter
zu den bei dies Gelegenheit stattfindenden großen Paraden ohne Kürasse zu erscheinen haben. Das Kriegs-
ministerium hat hiernach das Weitere zu veranlassen.
Potsdam den 30. Mai 1
Wilhelm.
v. Kaltenborn.
An das Kriegsministerium.
Kriegeminssteriun. Berlin den 10. Juni 1891.
Vorsthende Allerhöchste Rabinete Ordre wird hierdurch zur Kenntniß der Armee gebracht.
No. 106/6. v. Kaltenborn.
Kriegsministerium. Berlin den 3. Juni 1891.
Nr. 165.
Aenderung des F. 33 der Garnisondienst.Vorschrift vom 13. September 1888.
Mit W#llerhöchlter Se Gepehmigung erhalten auf Seite 47 der Garnisondienst- Vorschrift die Zeilen 8 und 9
von oben folgende
s asunge der dortigen Kommandantur von dem Gardekorps, II., III., IV., V., VI., VII.,
, IX., X., XI. und XVII. Armeekorps gestellt“.
Deckblätter ½ nicht zur Ausgabe.
No. 464/5. 91. A. v. Kaltenborn.
Kriegsministerium. Berlin den 28. Mai 1891.
. 166.
Abänderungen der Bestimmungen, über Bade- * Brunnenkuren vom 5. Juni 1889. (Beilage zu Nr. 15
Armee-Verordnungs-Blattes für 1889.)
1. Seite 10. S. 15 1.
Den Kurorten, in welchen die Mannschaften die Mundverpflegung geliefert erhalten,
tritt Rehburg hinzu.