Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Fünfundzwanzigster Jahrgang (25)

Kriegsministerium. Berlin den 1. Juni 1891. 
Nr. 168. 
Aenderung der Zeiteintheilung für die Schießlbungen der Artillerie im Jahre 1891. 
Die im Armee- Verordnungs-Blatt Nr. 8 — Seite 125 — für 1891 veröffentlichte Zeiteintheilung wird 
dahin geändert, daß auf dem Schießplatz Hagenau das Feld-Artillerie-Regiment Nr. vom 24. Juni bis 
12. Juli, das Feld-Artillerie-Regiment Nr. 34 vom 3. bis 21. August schießt. 
No. 379/5. 91. A. 3. v. Kaltenborn. 
Kriegsministerium. Berlin den 3. Juni 1891. 
Nr. 169. 
Abäuderung der Uebunge Munttians, Vorschrift. 
Die Uebungg iiss. „Vorschrift ist wie folgt zu änd 
Seite 31, Etat IX., Feld-Artillerie= Abtbeilungen, ist 
unter 4. 2 statt, 45 rl 155, * setzen 
unter A. 4 ändere 1504 En Geschütz“ in 
„Jede bespannte Batterie" 
und für „15 F. 1 17, setze 
„45 
2. Auf Seite 33, Etat X., g. „Artillerie-Bataillone, 
unter A 1b fuͤge nach „100—3,7 cm Platzpatronen“ ein 
40—5 %cm Platzpatronen“. 
*9 werden nicht ausgegeben. 
No. 14/1. 91. D. v. Kaltenborn. 
Kriegsministerium. — Berlin den 8. Juni 1891. 
Nr. 170. 
Aenderungen zu den Bestimmungen für die Fuß-Artillerie-Schießschule. (Entwurf.) 
1. §. 2 unter 4 ist slatt: „Generalstabsübungsreisen“ zu setzen: „Generalstabsreisen“. 
2. An derselben Stelle ist“ zum Schluß hinzuzufügen: 
„Zu den Manövern des Gardekorps werden alljährlich 2 Offiziere (Stabsoffiziere oder 
Hauptleute), zu den Generalstabsreisen des III. Armeekorps wird alle vier Jahre ein Offzzier 
des Stammes nach Vereinbarung mit den betheiligten Generalkommandos kommandirt.“ 
3. S. 14 ist statl: „Kriegsministerium“ zu setzen: „Generalkommando III. Armeekorps“. 
eckblätier werden nicht ausgegeben. 
No. 394/5. 91. A. 2. v. Kaltenborn. 
Kriegsministerium. · 
Allgemeines Kriegs-Departement. Berlin den 25. Mai 1891. 
Nr. 171. 
Bekanntmachung des Gesammtverzeichnisses derjenigen höheren Lehranstalten, welche zur Ausstellung von 
Zeugnissen über die wissenschaftliche Befähigung für den einjährlg-freiwilligen Militärdienst berechtigt sind. 
Der vorliegenden. Nummer des Armee-Verordnungs-Vlattes ist in besonderer Anlage 
Erlaß des Reichskanzlers vom 13. Mai 1891, betreffend diejenigen höheren Lehranstalten, 
wasche zur Ausstellung von Zeugnissen über die wissenschaftliche Befähigung für den einjährig- 
freiwilligen Militärdienst berechtigt sind, 
beigefügt. 
No. 765/6. 91. A. 1. v. Falckenstein. 
 
	        
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