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3. Bewirkt die Anstellungsbehörde in Gemäßheit der Anordnung in Nr. 2 die Aufnahme des Stellen-
anwärters in die Liste auf Grund des Ersuchens einer anderen Anstellungsbehörde, so ist diese in
der für die Angabe über die Vorprüfung bestimmten Spalte zu bezeichnen. Der für die Zulassung
der Meldung zuständigen Behörde ist Mittheilung zu machen, wenn der Anwärter in Folge seiner
Anstellung gelöscht wird. Diese Behörde veranlaßt auf Grund einer solchen Mittheilung die
Löschung des Anwärters in den anderen Listen, in denen derselbe eingetragen steht.
4. Anwärter, welche in den bisherigen Listen bereits eingetragen stehen und ihre Meldung am
1. Dezember d. J. erneuern, werden in die neue Liste nach Maßgabe der bisherigen Reihenfolge
übertragen.
J. V.
No. 254/8. 91. C. 3. v. Livonius.
Kriegsministerium.
Militär-Oekonomie-Departement. Verlin den 20. August 1891.
Nr. 243.
Ergänzung der Marschgebührniß-Vorschrift vom 22. Februar 1887.
In Ergänzung der Beilage 2 vorgedachter Vorschrift ist
1. in Spalte 6 der lfden. Nr. 14 zu setzen:
bei Eisgang 4 J4 50 Pf.
und dementsprechend
2. auf der letzten Seite der Beilage, Zeile 5 von unten, zwischen „Nr.“ und „204“ einzuschalten: 14.
No. 492,7. 91. B. 3. v. Funck.
Kriegsministerium. 2 *ê;7
Milikär-Oekonomie-Departement. Berlin den 21. August 1891.
Nr. 244.
Verbindungen bz. Ueberfahrtsgeld nach und von Helgoland.
Mit Bezug auf §. 3,2 der Marschgebührniß-Vorschrift vom 22. Februar 1887 wird zur Kenntniß gebracht,
daß zwischen der Insel Helgoland und dem Festlande zur Zeit folgende Verbindungen bestehen:
I. Während der Badezeit, vom 15. Juni bis Ende September.
a) von Cuxhaven täglich hin und zurück mittelstder Dampfer „Cobra“ und „Ariadne" der Ballin'schen
Ahederei-Gesellschaft in Hamburg;
b) von Geestemünde Sonnabends, zurück Montags mittelst des Dampfers „Helgoland“;
c) von Wilhelmshaven Dienstags und Freitags hin und zurück mittelst vorgenannten Dampfers.
II. Während der übrigen Zeit.
a) von Cuxhaven Dienstags und Freitags, zurück Mittwochs und Sonnabends mittelst der unter
la genannten Dampfer;
b) von Ausgangs April bis Ausgangs Mai: von Curhaven Montags und Donnerstags,
zurück Dienstags und Freitags mittelst des Dampfers „Patriot“ aus Hamburg;
c) von Ausgangs Mai bis Ende September: von Cuxhaven Montags, Mittwochs und
Freitags, zurück Dienstags, Donnerstags und Sonnabends mittelst vorgenannten Dampfers.
Der Preis für die einmalige Ueberfahrt beträgt:
Zulll 6 X Tvon der genannten Rhederei-Gesellschaft für ein berufene oder
-IIa... . . . . . . . .. 8 = sentlassene Mannschaften festgesetzte Ausnahme-Fahrpreise.
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-IIb und e je. .. . ... 4 -