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Armee-Verordnungs-Nlatt.
Herausgegeben vom Kriegsministerium.
25. Jahrgang. Berlin den 30. September 1891. Nr. 18.
Gedruckt und in Vertrieb bei E. S. Mittler & Sohn, Königliche Hofbuchhandlung, Kochstraße 68.
Der vierielährliche Pränumerationspreis dieses Blattes beträgt 1.XK50 A. Abonnirt kann werden: außerhalb bei den
anstalten und bei den Buchhandlungen, in Verlin bei der Expedition, Kochstra
Dei Letzterer akale auch der Verkauf einzelner Numme# dieles Blattes; der Preis derselben richter sssch nach der Anzahl
ber Druskoogen jeder Druckbogen von 8 Seiten wird dabei mit 20 4 berechnet, falls nicht für einzelne Nummern noch
besond eine Preisermäßigung festgesetzt ist. — Die Expedition liefert auch nur auf einer Seile bedruckte, zum
Senen in die Akten beeignete Exemplare. Dieselben sind zum vierteljährlichen Pränumerationspreise von 1.¾. 90 A
durch die Post oder in direlter Zusendung von der Expedition zu beziehen.
r. 246.
Aenderung von Dienstbezeichnungen.
Auf den Mir gehaltenen Vortrag bestimme Ich: Die Dienstbezeichnung des Vorstandes des Arlilleriedepots
u Graudenz wird in „Artillerie-Offizier vom Platz“ und die der Artillerie-Ofsiziere vom Platz in Torgau,
S#arlouir und Rastatt in „Vorstand des Artilleriedepots“ dieser Orte umgeändert. as Kriegeministerium
hat das Weitere hiernach zu veranlassen.
Neues Palais den 31. August 1891.
Wilhelm.
An das Kriegsministerium. v. Kaltenborn.
Kriegsministerium. Berlin den 6. September 1891.
Vorstehende Allerhoͤchste Kabinets:Ordre wird hierdurch zur Kenntniß gebracht.
No. 51,0. 91. v. Kaltenborn
Nr. 247.
Disziplinarstrafgewalt.
Auf den Mir gehaltenen Vortrag bestimme Ich: Gegenüber den Militärpersonen ihres Befehlsbereichs
üben der Inspekteur der Gewehr= und Munitionsfabriken Hie Disziplinarstrafgewalt eines Brigade-Komman=
eurs, die Direktoren der Gewehr= und Munitionsfabriken diejenige eines Regiments-Kommandeurs aus.
Das Kriegsministerium hat hiernach das Weitere zu veranlassen.
Neues Palais den 31. August 1891.
Wilhelm.
An das Kriegsministerium. v. Kaltenborn.
Kriegsministerium. Berlin den 12. September 1891.
stpe Allerhöchste Rabinete-Ordre wird hierdurch zur allgemeinen Kenntniß gebracht.
Der §. 12 der Instruktion für die Inspektion der Gewehrfabriken vom 29. Januar 1857 und der
§. 29 der Bed der für die Militär-Waffenfabriken von demselben Tage sind entsprechend abzuändern.
Deckblätter kommen nicht zur Ausgabe.
In Vertretung.
Müller.