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Die Annahme erfolgt zunächst auf Probe. Innerhalb der Probezeit, welche auf 6 Monate
festgesetzt ist, kann der Betreffende jederzeit ohne Weiteres entlassen werden; die Entlassung
wird jedoch nach Möglichkeit mit Ablauf einer Dekade, also am 10., 20. und 30. bz. 31. des
Monats erfolgen.
Vor der Annahme hat der Probist gelegentlich seiner Vereidigung die pflichtmäßige
Versicherung abzugeben, ob und welche Schulden er hat. Zu diesen werden auch ausgeklagte
Alimente gerechnet. Stellt sich die Unwahrheit dieser Versicherung später heraus, so erfolgt
sofortige Entlassung.
Nach Ablauf der Probezeit erfolgt die definitive Anstellung auf vierwöchentliche Kündigung und
zugleich die Entlassung aus dem stehenden Heere. Das Recht zu dieser Kündigung steht sowohl
der Behörde als auch den Beamten der Schutzmannschaft zu. Beide Theile sind zur Angabe
von Gründen nicht verpflichtet.
Den Beamten der Schutzmannschaft vom Abtheilungs-Wachtmeister abwärts ist nach Maßgabe
des Zivil-Pensions-Gesetzes die Pensions-Berechtigung verliehen, dieser Berechtigung ungeachtet
ist aber das unter Nr. 6 erwähnte Kündigungsverfahren ausnahmsweise beibehalten worden.
Die Beamten der Schutzmannschaft vom Abtheilungs-Wachtmeister abwärts erhalten bei
andauernd guter Führung, wenn sie als Invaliden aus der Schutzmannschaft ausscheiden oder
einschließlich ihrer Militärdienstzeit 12 Jahre aktiv gedient haben, nach Maßgabe der Grundsätze
für die Besetzung der Subaltern= und Unterbeamtenstellen bei den Reichs= und Staatsbehörden
mit Militäranwärtern, den Zivilversorgungsschein auch für den Fall, daß sie als dauernd un-
brauchbar für den Exekutivdienst mit der gesetzlichen Pension aus der Schutzmannschaft ausscheiden.
Dieser Zioilversorgungsschein hat Gültigkeit für den Reichsdienst und den Zidildienst des
Preußischen Staates.
Während der Probedienstzeit erhält der Schutzmann pro Tag 3 Diäten, welche am Monats-
Hhasse bz. beim Abgang nachträglich gezahlt werden. Der Probist wird sich daher für den ersten
Monat mit ausreichenden Mitteln z versehen haben, auch ist ihm zur Ersparung von unnöthigen
Kransportissten dringend anzurathen, seine Familie erst nach seiner definitiven Anstellung
heranzuziehen.
Nach der definitiven Anstellung beträgt das Schutzmannsgehalt 1100 ¼ und steigt um je
100 ¼ bis auf 1500 .X jährlich. Das Schutzmanns-Wachtmeister-Gehalt beginnt mit 1500 /
und steigt bis auf 1800 J¾ jährlich. Das Höchstgehalt der Abtheilungs-Wachtmeister beträgt
2000 „X jährlich. Dieses Gehalt, sowie der jährliche Wohnungsgeldzuschuß für Berlin mit 240 Jx,
für Charlottenburg mit 180 „1, werden in Vierteljahresraten im Voraus gezahlt; bei Entlassungen
dind die überhobenen Gebührnisse zurückzuzahlen.
ie etatsmäßigen Bekleidungs= und Wh werden für die Zeit, während welcher
der Beamte dienstliche Verwendung findet, unentgeltlich zwält, indeß müssen sie, wenn sie aus-
getragen sind oder beim Ausscheiden aus dem Dienst der Schutzmannschaft in einem der noch
darauf haftenden Tragezeit entsprechenden Zustande zurückgeliefert werden.
4. Der Beamte der Berliner Schutzmannschaft ist vom Tage seiner Einstellung an verpflichtet, zur
Schutzmanns-Pensionszuschuß= und zur Schutzmanns-Krankenkasse monatlich je 1,50 4 Beitrag
durch Gehaltsabzüge zu leisten. Eine Zurlickzahlung dieser Beiträge findet niemals statt, viel-
mehr sind dieselben — der Schutzmann mag freiwillig aus dem Dienste scheiden oder unfreiwillig
aus demselben entlassen werden — den betreffenden Fonds unbedingt verfallen.
Jeder Schutzmann kann bei vorwurfofreier Führung und nach Ablegung der vorgeschriebenen
Prüfungen nach Maßgabe seines Dienstalters und des Etats zum Polizei-Wachtmeister und auch
zum Abtheilungs-Wachtmeister befördert werden.
Anmerkung. Neben obigen Gebührnissen erhalten:
a) Die Wachtmeister und Schutzmänner der Berittenen Abtheilung für Beschaffung und
Unterhaltung der Stallbekleidungsstücke u. s. w., sowie als Dienstaufwands-Entschädigung
eine monatliche Zulage von 9 (4, welche monatlich im Voraus zahlbar ist.
b) 12 Abtheilungs-Wachtmeister,
47 Wachtmeister,
739 Schutzmänner
der uniformirten Schutzmannschaft in Berlin, und
1 Abtheilungs-Wachtmeister,